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>> Die Danziger Abschiedsausgabe (mit Umrechnungstabelle)

Bereits ab dem 18. September 1939 hatten auch die beiden Marken des Deutschen Reiches "Danzig ist deutsch" (Michel-Nr. 714/715) im ehemaligen Freistaatgebiet Gültigkeit. Jedoch waren Mischfrankaturen zwischen diesen beiden "reichsdeutschen" Briefmarken und Danziger Briefmarken unzulässig, sie sind aber (meist) toleriert worden.

Uns Kindern - ich war damals gerade 15 Jahre alt - hat es nicht nur beim Briefmarkenkaufen, sondern auch sonstwo Spaß gemacht, die Kaufleute durch Bezahlen mit Mischgeld zur Verzweiflung zu treiben; Ein Stück Kuchen zu 10 Guldenpfennig wollten wir mit 6 Reichspfennig = 8 Guldenpfennig und einem Zweipfennigstück der Guldenwährung bezahlen.

Ab dem 1. Oktober 1939 waren dann im Gebiet des ehemaligen Freistaatgebietes nur die Marken des Deutschen Reiches Michel-Nr. 714-729 gültig. Das genaue Datum, ab wann die übrigen postgültigen Marken des Deutschen Reiches auch im ehemaligen Freistaatgebiet zugelassen waren, ist nicht bekannt.

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Rundschreiben 168, Literaturbeilage 970, Juni 1995, Seite 2.


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Added: 10/11/2015
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