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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 198 - 1. Quartal 2003 » Gefälligkeitsabstempelung „Danzig *1 z"

>> Gefälligkeitsabstempelung „Danzig *1 z"

„Nach Ermittlungen, über die wir von Herrn Wilh. Marx, Danzig, unterrichtet werden, sollen bei der Landespostdirektion von Danzig, Danzig-Marken mit einem Stempel „Danzig 1 Z" unter Rückdatierung des Stempels nachträglich entwertet werden. Uns wird die Nachstempelung einer 5-G. Marke mitgeteilt (wir nehmen an, des 5-G. Provisoriums von 1923), die sicherlich als Beleg für zahlreichere ähnliche Abstempelungen angesehen werden kann.

Und die Landespostdirektion gibt in einem Schreiben an Herrn Wilh. Marx auch die nachträglich vorgenommene Entwertung der Marken mit dem Neptunbrunnen, die schon außer Kurs gesetzt sind, zu. Allerdings stellt sich die Landespostdirektion, offenbar irregeleitet durch Vorstellungen der Kreise, die solche Nachstempelungen zu erreichen versuchten und versuchen, in diesem Schreiben auf einen ihrerseits wohl begründeten Standpunkt, den man aber philatelistisch unmöglich gutheißen kann. Folgendermaßen lauten die Ausführungen der Landespostdirektion, die sie an Herrn Wilh. Marx auf dessen Anfrage über eine für nachgestempelt gehaltene 5-G. Marke und deren Vorlage richtete:

„Landespostdirektion der freien Stadt Danzig III 1-204; Danzig, den 1. Februar 1936

Auf Ihre Frage wegen des Stempels auf der wieder beigefügten 5-G. Marke wird Ihnen mitgeteilt, dass der fragliche Stempel bis 1924 beim Postamt Danzig 1 im Gebrauch gewesen ist. Seitdem wird er bei der Landespostdirektion zur dienstlichen Entwertung von Postwertzeichen verwendet. Es lässt sich daher nicht sagen, ob die fragliche Marke einen Gefälligkeitsstempel trägt oder nicht, auch die Vermutung, dass sie „nachgestempelt" ist, entbehrt bis zum näheren Nachweis jeder Grundlage. Auf jeden Fall ist aber die Auffassung, dass der Stempel falsch und die Marke wertlos sei, irrig, da die Marke mit einem im Gebrauch befindlichen Stempel entwertet ist.

Ihre Anregung, das Nachstempeln von Marken zu unterlassen, findet mein volles Verständnis. Es ist daher auch den Postämtern ausdrücklich untersagt, Gefälligkeitsstempelungen vorzunehmen. Da ich mich aber den Wünschen um sogenannte Gefälligkeitsstempel, die an mich von Händlern und Sammlern herangetragen werden und die beweisen, dass eine einheitliche Auffassung in dieser Frage in den beteiligten Kreisen noch nicht besteht, nicht ohne Schädigung meiner eigenen Interessen entziehen kann, so habe ich mir im Einzelfall die Erfüllung dieser Wünsche selbst vorbehalten.

Da über diese auch sonst üblichen Gepflogenheiten die beteiligten Kreise ziemlich unterrichtet sein dürften und da auf keinen Fall von mir postfrische Marken mit Gefälligkeitsstempel unter Nennwert abgegeben werden, vermag ich eine Schädigung der Sammler- und Händlerinteressen durch diese Gefälligkeitsstempelungen nicht anzuerkennen.

Ihre im letzten Absatz Ihres Schreibens vom 27. angeführte Mitteilung, dass jetzt noch vereinzelt die sogenannten Neptun-Marken mit einem Stempel des Jahres 1929 abgestempelt werden, wird auch nicht in Abrede gestellt. Dies geschieht unter den oben angeführten Voraussetzungen.

Im übrigen verweise ich hierzu auf die einschlägige Literatur (z. B. Nr. 2/1936 des I.B.J., Vorwort zum Michelkatalog, Bungerz usw.) und sehe mit Interesse der Einsendung Ihrer angekündigten Artikel, die Sie in deutschen philatelistischen Fachzeitschriften über die in Rede stehenden Fragen veröffentlichen wollen, entgegen. Für die Uebersendung eines Stückes Ihrer Abhandlung für die Akten wäre ich Ihnen sehr verbunden.

In Vertretung
gez. Köhler

Hier zeigt sich wieder einmal, wie schwierig es sein kann, über philatelistische Begriffe und deren Auswirkungen eine klare Auslegung zu erzielen, wenn dabei Stellen beteiligt sind, die der Philatelie fern stehen und wenn auch noch Leute dabei mitspielen, die selbst klare philatelistische Begriffe verdunkeln möchten. Leider muss auch festgestellt werden, dass Alexander Bungerz im „Großen Lexikon" etwas zu einer Verwirrung beigetragen hat. wenn er bei der „Gefälligkeitsentwertung" schreibt: „gewöhnlich ist die G.-E. mit Rückdatierung verbunden". Eine mit Rückdatierung verbundene Gefälligkeitsentwertung gibt es nicht. Wird ein Stempel rückdatiert, so ist die Entwertung einfach falsch, ganz gleich, ob die betreffende Marke noch postläufig ist oder nicht. Man überlege doch bloß, wohin wir kämen, wenn es jemandem einfiele, heute noch mit rückdatierten altdeutschen Stempeln altdeutsche Marken zu entwerten! So ein Stempel wäre ja das reinste Platin-Bergwerk !

Es ist erfreulich, wenn die Landespostdirektion Danzig sagt, dass die Anregung, das Nachstempeln von Marken zu unterlassen, bei ihr volles Verständnis findet. Zweifellos wird es den Bemühungen interessierter Kreise auch gelingen, die Landespostdirektion von der Unmöglichkeit des Verfahrens zu überzeugen, zu dem sie wahrscheinlich durch gänzlich irrige Angaben einzelner ihre Zustimmung gab.

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Arge Danzig, Rundschreiben 198, 10.12.2002, Seite 1289.


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Added: 04/12/2015
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