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ARGE DANZIG E.V.  -  -  Literaturbeilage 998
Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA des BDPh
Anton Auffenberg, Zedernweg 121     D-53757 Sankt Augustin, den 15. März 2001

Protestierter Wechsel

Eine interessante Dienstleistung, die auch die Danziger Post anbot, waren sogenannte Postaufträge. Die Post übernahm auf Antrag und gegen eine entsprechende Gebühr die Aufgabe, Geldforderungen einzutreiben. Da bei Nichterfolg eine Benachrichtigung durch die Post erfolgte, hatte der Gläubiger nun eine offizielle Meldung über einen erfolglosen Eintreibungsversuch und konnte somit vor Gericht gehen.

Eine Sonderform des Postauftrags war der „Protestierte Wechsel". Unser verstorbenes Mitglied Karl Wittelsbürger hatte hierzu in seiner hervorragenden Nachporto-Sammlung, die auf verschiedenen Ausstellungen höchste Auszeichnungen errang, folgendes geschrieben:

Die Danziger Post war berechtigt, aufgrund eines schriftlichen Protestauftrages unter Vorzeigung eines Wechsels bei Zahlungspflichtigen die Schuld einzuziehen. Der eingezogene Betrag wurde dem Auftraggeber auf sein Postscheckkonto überwiesen. Zahlte der Schuldner nicht, wurde darüber vom Postbeamten eine Protesturkunde angefertigt und dem Auftraggeber zusammen mit dem protestierten Wechsel unter Einschreiben übersandt. Der Auftraggeber war nun im Besitz eines vollstreckbaren Titels, mit dessen Hilfe ein Gerichtsvollzie-her das Geld eintreiben konnte.

Das gesamte Verfahren war nun recht kompliziert. Für alle Eventualitäten wurden Bestimmungen er-lassen. Es würde hier zu weit führen, jeden möglichen Fall zu explizieren.
Für alle diejenigen, die tiefer in die Materie einsteigen wollen, wird hieran anschließend der Text des entsprechenden § 18 „Postaufträge" aus der Post-ordnung für die Freie Stadt Danzig vom 23. Dezember 1921 abgedruckt.

In der Abbildung 1 auf der folgenden Seite wird ein Formular für einen Postprotestauftrag mit anhän-gender Postanweisung abgebildet.

Auf der übernächsten Seite werden zwei Umschläge gezeigt, in denen die Benachrichtigung nach erfolg-losem Eintreibungsversuch verschickt wurde, und zwar per Einschreiben. Es handelt sich um vorgedruckte Umschläge. Der Beleg der Abbildung 2 trägt den Druckvermerk PTV Danzig — 4.32. Aus dem Druckvermerk der Abbildung 3 ist zu ersehen, dass der Umschlag im Juli 1939 in einer Auflage von 3000 Stück hergestellt wurde.

Bei beiden Belegen wurden Portomarken in Höhe der Gebühren verklebt. Protest- und Stempelgebühr waren im Preisverzeichnis festgelegt. Die Einschreibgebühr betrug 1933 (Abbildung 2) 20 Pfennig, 1939 (Abbildung 3) 30 Pfennig. Somit ergeben sich als Briefporto (Ortsgebühr) für den ersten Brief 15 Pfennig (2. Gewichtsstufe), für den zweiten nur 10 Pfennig; die Gebühr war eigentlich nur 8 Pfennig, wurde aber auf 10 Pfennig aufgerundet.

Abgesehen davon, dass solche Belege an sich schon sehr selten vorkommen, ist der abgebildete Brief der Abbildung 3 zudem ein „besonderes Schmankerl": Es sind nämlich vier Portomarken zu 100 Guldenpfennig verklebt — und zwar aus der Serie mit dem Wz. Hakenkreuze, Michel Nr. 47. Ist die Marke schon einzeln auf Brief äußerst selten, müssen die vier Werte (leider nicht als Viererstreifen) als Rarität gelten. Darüber hinaus handelt es sich um einen der seltenen Oktober-Belege. Wir erinnern uns: Mit Ausnahme der Portomarken, die bis 31.10.1939 gültig waren, wurden alle anderen Danziger Postwertzeichen bereits ab 1. Oktober 1939 aus dem Verkehr gezogen und für ungültig erklärt!

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Rundschreiben 191, Literaturbeilage 998, Anton Auffenberg, 15. März 2001, Seite 1.


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Added: 24/11/2015
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