btn toggle

Gallery

Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 190 - 1. Quartal 2001 » Amtsblattverfügungen der Landespostdirektion Danzig — Teil 2

Amtsblattverfügungen der Landespostdirektion Danzig — Teil 2

Amtsblatt Nr. 43/1925 vom 5. Dezember 1925 - Verfügung Nr. 310
Amtliche Postkarten mit Ansicht -->  Ganzsache Mi.-Nr. P 38 (Teil)
Demnächst gelangen Postkarten zu 10 P zur Ausgabe, die auf dem linken Teil der Aufschriftsseite in kleinem Maßstabe die Ansicht des Verwaltungsgebäudes der Post- und Telegraphenverwaltung tragen. Die Postkarten sind ohne Aufschlag zum Freimarkenwerte zu verlaufen.

Amtsblatt Nr. 45/1925 vom 31. Dezember 1925 - Verfügung Nr. 335
Amtliche Postkarten mit Ansicht -->  Ganzsache Mi.-Nr. P 38 (Teil)
Demnächst gelangen Postkarten zu 10 P zur Ausgabe. die auf dem linken Teil der Aufschriftsseite in kleinem Maßstabs die Ansicht der Technischen Hochschule in Danzig-Langfuhr tragen. Die Postkarten sind ohne Aufschlag zum Freimarkenwerte zu verlaufen.

Amtsblatt Nr. 12/1926 vom 7. Mai 1926 - Verfügung Nr. 82
Verwendung von Flugpostmarken
Flugpostmarken sind von sämtlichen Dienststellen nur zur Freimachung von Flugpostsendungen zu verwenden. - Sendungen anderer Art. die vom Publikum bereits mit Flugpostmarken freigemacht sind, dürfen nicht beanstandet werden.

Amtsblatt Nr. 16/1926 vom 4. Juni 1926 - Verfügung Nr. 107
Amtliche Postkarten mit Ansicht -->  Ganzsache Mi.-Nr. P 38 (Teil)
Demnächst gelangen Postkarten zu 10 P zur Ausgabe, die auf dem linken Teil der Anschriftsseite in kleinem Maßstate Ansichten von Neuteich und Bohnsack tragen. Die Postkarten sind ohne Aufschlag zum Freimarkenwerte zu verkaufen.

Amtsblatt Nr. 4/1927 vom 8. Februar 1927 - Verfügung Nr. 27
Postwertzeichen zu 3 P -->  Mi.-Nr. 216
Aus Anlaß einer demnächst eintretenden Ermäßigung der Gebühr in der niedrigsten Gewichtsstufe für Volldrucksachen werden einfarbige Postwertzeichen zu 3 P in brauner Farbe im Muster der bisherigen Pfennigwerte ausgegeben werden. Der Verkauf der Marken darf erst nach Inkrafttreten des Gesetzes erfolgen.

Amtsblatt Nr. 4/1927 vom 8. Februar 1927 - Verfügung Nr. 28
Außerkurssetzung der Guldenprovisorien -->  Mi.-Nr. 181-192
Die Postwertzeichen (Guldenprovisorien) zu 5, 10, 20, 25, 30, 40, 50, 75 P. 1, 2, 3 und 5 G werden mit Ablauf des 28. Februar 1927 außer Kurs gesetzt und dürfen vom 1. März [ab] zum Freimachen von Sendungen nicht mehr benutzt werden. Die in den Händen des Publikums befindlichen Marken dieser Art können vom 15.-28. Februar an den Post-schaltern gegen in Kurs befindliche Marken - nicht gegen bar - umgetauscht werden. Ein Verkauf der Guldenprovisori-en zu Sammelzwecken findet bei der Oberpostkasse in den Dienststunden von 9-1 Uhr zum Nennwert noch bis zum 28. Februar statt.
Ein Umtausch der Marken hat nur in kleineren Mengen zu erfolgen. Bei Anträgen auf Umtausch von größeren Mengen, die wahrscheinlich s.Zt. zu Spekulationszwecken angekauft worden sind, ist zu berichten. Die Herren Amtsvorsteher und Stellenvorsteher haben die Beachtung dieser Bestimmungen genau zu überwachen.
Die umgetauschten Wertzeichen sind bis zum 15. März mit doppeltem Lieferschein unter Wertangabe an die OPK einzusenden. ...
Das Publikum ist vom 15. Februar ab durch Schalteraushänge, die am 1. März zu entfernen sind. von der Außerkurssetzung, dem Umtausch sowie dem bei der Oberpostkasse bis zum 28. Februar stattfindenden Verkauf dieser Marken zu Sammelzwecken Kenntnis zu geben. Gedruckte Schalteraushänge gehen den Abrechnungspostanstalten zu.

Amtsblatt Nr. 9/1927 vom 30. März 1927 - Verfügung Nr. 54
Außerkurssetzung der Dienstmarken -->  1111- Nr. D 41-51
Die Dienstmarken zu 5, 10, 15 (grau), 15 (rot), 20, 25, 30, 35, 40, 50 und 75 P werden mit Ablauf des 31. März 1927 außer Kurs gesetzt und dürfen vom 1. April ab zum Freimachen von Sendungen nicht mehr benutzt werden. Die bei den Behörden vorhandenen Dienstmarken sind vom 1. bis 15. April an den Postschaltern gegen bar umzutauschen. Die durch den Staatsanzeiger entsprechend verständigten Behörden haben ein mit Dienstsiegel versehenes Schreiben vorzulegen. aus dem der Gesamtbetrag der einzutauschenden Marken hervorgeht; die in den !fänden von Privatpersonen befindlichen für Sammlerzwecke bestimmten Dienstmarken werden nicht umgetauscht.
Die eingetauschten Dienstmarken sind bis zum 25. April mit doppeltem Lieferschein ... unter „Einschreiben" an die OPK einzusenden.

Amtsblatt Nr. 11/1927 vom 26. April 1927 - Verfügung Nr. 82
Amtliche Postkarten mit Ansicht -->  Ganzsache Mi.-Nr. P 38 (Teil)
Demnächst gelangen Postkarten zu 10 P zur Ausgabe, die auf dem linken Teil der Aufschriftseite die Ansicht des Volkstag,sgebäudes in Danzig tragen. Die Postkarten sind ohne Aufschlag zum Freimarkenwerte zu verkaufen.

 

Rundschreiben 190, Literaturbeilage 995B, 1. Dezember 2000, Seite 20.


Hits: 1729

Added: 23/11/2015
Copyright: 2024 Danzig.org

Danzig