btn toggle

Gallery

Gallery » Danzig-Polish Post Office Dispute 1925 » den Danzig -- polnischen Poststreit 1925

>> Danzig-Polish Post Office Dispute 1925

Am 13. März 1925 hat der Rat des Völkerbundes folgenden Beschluß gefaßt:

„Der Rat des Völherbundes hat gemäß den Bestimmungen des Artikels 39 des Vertrages von Paris, der zwisehen Polen und der Freien Stadt Danzig am 9. November 1920 unterzeichnet worden ist, eine Berufung Polens gegen eine Entscheidung erhalten, die der Hohe Kommissar des Völkerbundes am 2. Februar 1925 auf Grund des genannten Artikels gefüllt hat.

Die besagte Entscheidung, deren Wortlaut dem Gerichtshof mitgeteilt worden ist, behandelt die folgende zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig strittige Frage:

Auf Grund der Bestimmungen des Artikels 104 Ziffer 4 des am 28. Juni 1919 unterzeichneten Vertrages von Versailles, der Artikel 29 bis 32 (einschließlich) des Vertrages von Paris, der am 9. November 1920 zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig unterzeiehnet wurde, und der Article 149 bis 168 (einschließlich) sowie des Artikels 240 des Warschauer Abkommens zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig, das am 24 Oktober 1921 unterzeichnet wurde, hat Polen das Recht, ,,im Hafen von Danzig zur unmittelbaren Verbindung mit Polen einen Post-. Telegraphen-und Telephondienst einzurichten." (Artikel 29 des Vertrages von Paris.)

Für den Zweck des vorgenannten Dienstes besitzt Polen Postgebäude auf dem Heveliusplatz.

Am 5. Januar 1925 brachte Polen in ausübung der Rechte, die es aus den oben erwähnten internationalen Vereinbarungen herleiten will, an verschieden Stellen außerhalb des Grundstücks auf dem Heveliusplatz Briefkästen an. Die Kästen sollten Postsachen aufnehmen, die durch den polnischen Postdienst nach Polen gesandt werden sollten. Die auf diese Weise aufgegebenen Postsachen sollten eingesammelt und durch Briefträger, die zu diesem Dienst gehören, nach dem Grundstück auf dem Heveliusplatz gebracht werden. Polen nahm auch das Recht in Anspruch, außerhalb des Grundstücks auf dem Heveliusplatz Postsachen, die durch den polnischen Postdienst aus polen gekommen waren auszugeben. Die Freie Stadt Danzig bat hierauf den Hohen Kommissar auf Grund des Artikels 39 des Vertrages von Paris eine Entscheidung zu fällen, dahingehend, daß die von Polen auf diese Weise beanspruchten Rechte durch eine Entscheidung oder durch Entschei-

Danzig-Polish Post Office Dispute, Seite 3.


Hits: 1548

Added: 16/02/2016
Copyright: 2024 Danzig.org

Danzig