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Danzigs Postgeschichte und Poststempel


Artikel 100). Vom 9. Februar bis Dezember 1920 amtierte in Danzig das britische Feldpostamt 1-1 2, welches zwei verschiedene Feldpoststempel verwandte, und 1920/21 ein französisches Feldpostamt des Alpenjäger-, bataillons Nr. 190. Am 16. 6. 1920 wurde die selbständige Oberpostdirektion der Freien Stadt Danzig eingerichtet.

Am 1. 10. 1921 wurde Danzig Mitglied des Weltpostvereins. - Im "Vorläufigen Vertrag" vom 22. 4. 1920 zwischen Danzig und Polen wurde diesem eine Paketsichtungsstelle in Weichselmünde für Pakete und geschlossene Postbeutel von und nach Übersee zugestanden (Art. 43). Der Pariser Vertrag vom 9. 11. 1920 gab Polen das Recht, einen Postdienst im Hafen von Danzig zur unmittelbaren Verbindung mit Polen einzurichten (Art. 29-32). Das Warschauer Wirtschaftsabkommen vom 24. 10. 1921 überließ es Polen, den Umfang der zum Postdienst notwendigen Einrichtungen selbst zu bestimmen (Art. 149 bis 168). Am 19. 12. 1921 erhält Polen von der internationalen Verteilungskommission das ehemalige Militärlazarett am Heveliusplatz für Postzwecke zugeteilt. Am 11. 1. 1922 wurde die Paketsichtungsstelle nach dem Holm verlegt und erhält die Bezeichnung Gdansk Nr. 1. Bereits am 9. 12. 1922 verlangt Polen auch noch eine Briefsichtungsstelle auf dem Hauptbahnhof, was aber am 23. 12. durch den Völkerbundskommissar Hawking abgelehnt wird. Am 18. 4. 1923 stimmt Danzig der Errichtung der Briefsichtungsstelle zu, welche die Bezeichnung Gdansk 2 erhält. Am 29. 4. 1923 erteilt der Hafenaus-schuß der polnischen Postverwaltung die Genehmigung, die Speicher „Hamburg", „Stettin" und „Danzig" am Hafenkanal zu pachten, um darin die Paketsichtungsstelle unterzubringen. Am 23. 2. 1924 stimmt der Hohe Kommissar MacDonnell der Entscheidung des Hafenausschusses zu, und am 29. 8. 1924 stimmt Danzig der Verlegung der Paketsichtungstelle zu. Am 30. 10. 1924 richtet Polen am Heveliusplatz das Postamt Gdansk 3 ein. Am 5. 1. 1925 bringt Polen 10 Briefkästen in Danzig an und gibt eigene Marken für das Hafenpostamt heraus. Am 2. 2. 1925 entscheidet MacDonnell, daß Polen nicht das Recht zur Anbringung von Briefkästen habe. Am 20. 2. legt Polen gegen diese Entscheidung Berufung ein. Der Völkerbundsrat beschließt auf seiner 23. Tagung am 13. 3., daß der Internationale Gerichtshof ein Urteil in dieser Frage abgeben solle. Der Internationale Gerichtshof entscheidet auf seiner 7. (außerordentlichen) Tagung am 16. 5., daß Polen berechtigt sei, innerhalb des Hafens Briefkästen anzubringen. Am 11. 6. beschließt der Völkerbundrat die Einsetzung einer Sachverständigenkommission zwecks Festlegung der Hafengrenze im postalischen Sinne. Das Gutachten der Postkommission vom 3. 8. bezieht einen großen Teil der Stadt in das Hafengebiet ein. Am 19. 9. 1925 nimmt der Völkerbund auf seiner 35. Tagung das Gutachten der Postkommission an.

Danzigs Postgeschichte und Poststempel, Gerhard Schüler, Seite 23.


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Added: 15/02/2016
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