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Luftpostbrief aus Danzig nach Kamerun
[Ton Hulkenberg, Tel. 0031-3329-83261, eMail: a. hulkenberg@casema.nl]

In der letzten Gärtner-Auktion kaufte ich einen Brief aus Danzig nach Douala in Kamerun. Das ist eine richtig seltene Destination für ein Poststück aus der FSD!
Es handelt sich um den interessanten Beleg des RS 241.

Bei der Erklärung zum verklebten Porto wurde die 2. Gewichtsstufe vorausgesetzt:
Brief = 65 Pfg. + Lp = 60 Pfg. = 125 Pfg.
Im RS Nr. 241 erschien dann ein Kommentar von T. Metz und H.-J. Düsterwald. Sie äußerten sich ausführlich über den Leitweg, erhöhten aber die LP - Gebühr auf 65 Pfg. - angeblich entspr. den Angaben im Luftpostgebührenheft von T. Henn für 1937.

Jetzt, da ich den Brief in der Hand habe, fällt mir sofort auf, dass das kein Brief der 2. Gewichtsstufe gewesen sein wird, da es ein leichter LP - Umschlag ist. Die LP - Gebühr von 65 Pfg. kann ich also nicht nachempfinden.

Bei Henn (3. Aufl. 2015) ist auf Seite 66 aufgeführt:
Ab Juni 1937 nach Kamerun: 70 Pfg. pro 5 g.
Für das Jahr 1938 ist keine Angabe vorhanden.
Ich gehe davon aus, dass der Brief nur 5 g gewogen hat.
Die zu zahlende Gebühr wäre dann:
Brief bis 20 g = 40 Pfg. + LP - Gebühr = 70 Pfg. = 110 Pfg. Dann ist der Brief mit 15 Pfg. überfrankiert.
Sollte der Brief aber schwerer als 20 g gewesen sein, hätte allein schon die LP - Gebühr die ganze Rechnung über den Haufen geworfen.

Die verklebte Gebühr kann ich nicht erklären, aber die Errechnung des Portos sowohl im RS 241 als auch im RS 242 ist m. E. falsch.

Frage nicht, was der Verein für Dich tun kann,
Sondern frage, was DU für den Verein tun kannst.

Arge Danzig, Rundschreiben 254, 1. Quartal 2017, Seite 2976.


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Added: 21/01/2017
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