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ARGE DANZIG e. V.

Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA des BDPh

Literaturbeilage 208

Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de 26. Mai 2017

Die Deutsche Delegation zur Unterzeichnung des Friedensvertrags in Versailles 1919
von links: Robert Leinert (1873-1940), Carl Melchior (1871-1933), Johannes Giesberts (1865-1938), Außenminister Ulrich Graf von Brockdorff-Rantzau (1869-1928), Otto Landsberg (1892-1933) und Walther Schücking (1875-1935).

Nach Artikel 105 des Friedensvertrags von Versailles verloren die am 10. Januar 1920 im Danziger Gebiet wohnhaft gewesenen deutschen Reichsangehörigen mit dem Inkrafttreten des Friedensvertrags die deutsche Staatsangehörigkeit und erwarben die Staatsangehörigkeit der inzwischen gegründeten Freien Stadt Danzig. Zu dieser Zeit lebten dort ca. 380.000 Deutsche und ca. 16.000 Polen.

Nach Artikel 106 des Friedensvertrags waren die vom Staatsangehörigkeitswechsel betroffenen Personen („Optanten“) aber berechtigt, sich innerhalb von zwei Jahren nach Inkrafttreten des Friedensvertrags für die deutsche Staatsangehörigkeit zu entscheiden. Dazu bedurfte es vertraglicher Vereinbarungen („Optionsvertrag“) zwischen dem Deutschen Reich und Danzig, in denen insbesondere die bei der Ausübung des Optionsrechts zu beachtenden Förmlichkeiten zu regeln und die Rechte der Optanten genauer zu bestimmen waren.
Der Reichstag beschloß ein entsprechendes Gesetz und stimmte dem Vertrag zu. Mit Zustimmung des Reichsrats wurde es verkündet, und es folgte die Veröffentlichung des Vertrags.

Rundschreiben 256, Literaturbeilage 208, Martin Jenrich, 26. Mai 2017, Seite 1.


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Added: 26/07/2017
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