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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 218 - 1. Quartal 2008 » Gehörte Swinemünde zum Freistaat Danzig

>>>Gehörte Swinemünde zum Freistaat Danzig?

Nach den vielen Stempelkritiken aus letzter Zeit regt ein älteres Glaubens-bekenntnis in Form des unverbindlichen „nach dem Stand der philatelistischen Erkenntnisse zum Zeitpunkt der Prüfung“ zum Nachdenken an. Es handelt sich um den Stempel SWINEMÜNDE, „zeitgerecht“ am 31.10.20 9-10V (einem Sonntag!) auf der Danziger Schrägaufdruck-Marke zu 30 Pf., Mi.-Nr. 37 (Auflage nur 18.900 Stück), abgeschlagen.

Postkarten-Antwortteile waren bekanntlich amtlich mit einem Wertstempeleindruck vorfrankiert. In Danzig besaßen sie zum im Befund erwähnten Datum einen zusätz-lichen Aufdruck „30“ und „DANZIG“ und zwar auf den allein in Frage kommenden P8 und P9. Das Porto von 30 Pf. je auf Frage- und Antwortteil war im Danziger Fernverkehr und nach Deutschland auch notwendig.

Aus Swinemünde (damals Deutsches Reich) durfte man nach den Weltpostvereins-regeln nur Flugpostzuschläge auf den Antwortteil dazukleben. Flugpost aus Deutschland nach Danzig gab es 1920 aber noch nicht! Private Frage- und Antwortpostkarten wurden nicht verkauft.

Diese Abstempelung ist eine Fälschung!
Oder stammt die seltene Marke von einer Zufrankatur auf Paketkarte aus Danzig nach Swinemünde, welche ausgerechnet am Sonntag - als versehentlich der Abstempelung in Danzig entgangen - entdeckt wurde?

Übrigens konnte der im Befund erwähnte Erkenntnisstand lange vor dem Prüfzeit-punkt unter „Doppelkarte“, „Antwortkarte“ oder „Fragekarte“ in jedem philate-listischen Lexikon nachgelesen werden.

Wohin kämen wir, wenn neuerdings die in privater Hand befindlichen Stempel des Deutschen Reiches plötzlich in Mengen auf Danzigmarken auftauchten und für echt befunden würden?

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Was ist eine „rauhe Zähnung“?
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166; E-Mail: martin.jenrich@web.de]

„Großes Lexikon der Philatelie“ von Häger, Bd. 2, S. 127:
‚Davon wird gesprochen, wenn die Zähnung mit Maschinen vorgenommen wurde, die keine exakt ausgestanzten Zähnungslöcher bzw. ausgeprägte Zahnspitzen liefern, was an der Konstruktion oder an abgenutzten Zähnungsnadeln liegen kann. Selbst bei versch. Marken unserer Zeit ist noch oft rauhe Zähnung festzustellen, die dann aber – da herstellungsbedingt – keine Wertminderung (von mir hervorgehoben, M. J.) bedeutet. Auch à stumpfe Zähnung.’

Auch unser ARGE-Mitglied Jost Küpper hat in der Philatelie Nr. 232 vom Februar 2005 auf den Seiten 23 bis 25 ausführlich über dieses Thema geschrieben.

Wie unschwer auf der folgenden Seite zu erkennen ist, hat die im Attest dargestellte Marke keine rauhe Zähnung, sondern verkürzte Zähne; sie hat ‚Zahnschmerzen’, wie wir Sammler sagen.

Ich rief deshalb Herrn Gruber am 18.10.2007 an und monierte diesen Fakt. Dazu las ich ihm aus dem Lexikon der Philatelie des Transpress Verlags den Text vor, der die rauhe Zähnung erklärt (der mit dem obigen inhaltlich übereinstimmt). Ich meinte, daß die Formulierung im Attest den Fehler dieser Marke schönredet, da ja die verkürzten Zähne keine rauhe Zähnung darstellen und fügte hinzu, daß er doch wissen müsse, was eine rauhe Zähnung bei Danzig-Marken sei. Außerdem sagte ich, daß ein Prüfer doch dazu da wäre, Marken zu prüfen und ihre eventuellen Fehler aufzuzeigen und nicht, diese kleinzureden.

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Arge Danzig, Rundschreiben 218, Seite 1749.


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Added: 27/04/2008
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