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- Internationale Luftpost Ausstellung, Danzig - - - International Air-Post-Exhibition
- Exposition Internationale de la Poste Aérienne.
Danzig 23. - 31. Juli 1932.


"Ausstellungsbedingungen der 'Luposta 1932'".

1. Die 'Luposta', Internationale Luftpost-Ausstellung, findet vom 23. bis 31. Juli 1932 in Danzig statt. Sie ist von Fédération Internationale de Philatélie anerkannt und steht den Aerophilatelisten der ganzen Welt zur Beschickung offen.
2. Ausstellungsberechtigt sind Sammlungen amtlicher und halbamtlicher Luftpostmarken, Vignetten, Ballonposten, Briefe und Ganzsachen.
3. Die Platzgebühr für den Quadratmeter beträgt 5 Danziger Gulden (Dz.). Für Alben, die nur der Jury vorgelegt werden und deren grösster Teil zur Ausstellung gelangt, wird für den Band einen Gebühr von 5 Dg. erhoben.
4. Zeitschriften, Literatur, Kataloge und Alben sind in einer besonderen Klasse auszustellen und gebührenfrei.
5. Die Ausstellungsgebühren sind bei der Anmeldung fällig und müssen gleichzeitig auf das Postscheckkonto der 'Luposta' Danzig 2714 überwiesen oder in bar gezahlt werden. Die Anmeldung ist erst gültig nach Eingang des Betrages.
6. Anmeldeschluß ist der 1. Juli 1932, an diesen Tage muss die Anmeldung spätestens in Danzig vorliegen. Die für den Ausstellungskatalog bestimmte Beschreibung der Sammlung soll spätestens am 15.6.1932 in Danzig eingehen.
7. Die Aussteller sind verpflichtet, bereits erhaltene Auszeichnungen bei der Anmeldung anzugeben.
8. Die angemeldeten Gegenstände müssen frei Ausstellung in der Zeit vom 10. - 15. Juli 1932, als 'Ausstellungsgut' bezeichnet, eingehen. Die Sendung muss ein genaues Inhaltsverzeichnis beigefügt werden, das ausserdem gesondert in einer Abschrift an die Ausstellungsleitung abzusenden ist.
9. Persönliche Einlieferung und Abholung der Gegenstände müssen mit der Ausstellingsleitung rechtzeitig vereibart werden.
10. Rücksendung erfolgt in der vom Absender gewünschten Weise, Packmaterial und Aufklebeadresse, sowie entsprechendes Rückporto müssen der Ausstellungsleitung zur Verfügung gestellt werden.
11. Sammlungen, die auf einer von der Fédération Internationale de Philatelie anerkannten Internationalen Ausstellung eine höhere Auszeichnung als die 'Große Goldene Medaille' erhalten haben, müssen in der Ehrenklasse ausgestellt werden.
12. In der Meisterklasse sind alle Sammlungen auszustellen, die in den letzten sechs Jahren auf einer ebenfalls anerkannten Internationalen Ausstellung eine Goldene Medaille bzw. eine dieser entsprechenden Auszeichnung erhalten haben.
13. Dieselben Bedingungen gelten für alle Sammlungen ausser Wettbewerb.
14. Die in der Sammlung enthaltenen Stücke müssen Eigentum des Ausstellers sein. Leihstücke sind besonders zu bezeichnen.
15. Die Ausstellungsleitung ist berechtigt, eingesandte Objekte ohne Angabe von Gründen zurückzuweisen.
16. Die Ausstellungsgegenstände stehen der 'Luposta' für die Dauer der Ausstellung zur Verfügung. Eine Benutzung ist dem Aussteller wähernd dieser Zeit nicht gestattet.
17. Eine Haftung für die eingelieferten Gegenstände übernimmt die Ausstellungsleitung nicht, dagegen ist sie bereit, den Ausstellern eine Versicherung zu Vorzugssätzen zu vermitteln.
18. Eine international zusammengesetzte Jury wird seitens der Ausstellungsleitung berufen. Sie besteht aus Spezialisten der Luftpostkunde und bestimmt ihren Vorsitzenden selbst. Abstimmungen sind entscheidend mit Stimmenmehrheit. Bei Stimmengleichheit entschiedet der Vorsitzende. Das Urteil der Jury ist endgültig und unanfechtbar.
19. Mitglieder der Jury können ihre Sammlungen nur ausser Wettbewerb ausstellen.
20. Die Jury wird über ihre Tätigkeit ein Protokoll Führen und die Verteilung der Auszeichnungen begründen.
21. Die ausgestellten Sammlungen werden nach den vom Bunde festgesetzten Richtlinien beurteilt.
22 a. Folgende Auszeichnungen werden verliehen;
- Goldene Medaillen.
- Silbervergoldete Medaillen.
- Silberne Medaillen.
- Bronzen Medaillen.
- Diplome.
Über die Verleihung wird ein Besitzzeugnis ausgestellt.
22 b. Ein Ausstellungszeugnis erhält jede auf der 'Luposta 1932' ausgestellte Sammlung, die von der Jury mit einem Preis nicht bedacht erden konnte. Das Ausstellungszeugnis gibt die Ausstellungsleitung.
23. Ehrenpreise können für besondere Klassen, sowie zur freien Verfügung der Jury gestiftet werden.
24. Gestiftete Medaillen werden durch die Ausstellungsleitung beschafft.
25. In allen etwa vorkommenden Streitfällen behält sich die Ausstellungsleitung unter Ausschluss des Rechtsweges vor, eine Entscheidung zu treffen. Im übrigen ist Danzig ausschliesslicher Gerichtsstand.
26. Jeder Ausstelleer unterwirft sich durch seine Anmeldung vorstehenden Ausstellungsbedingungen.
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Added: 13/09/2009
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