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Historisches, Sachbeiträge und Berichte:

Vor 85 Jahren:
Das postamtliche Ende der Dienstmarken in der Freien Stadt Danzig:
[Hans-Joachim Düsterwald, Tel. 0591-73232, E-Mail: jo.duesterwald@t-online.de]

Die Verwendung von Dienstmarken im Freistaatgebiet für die dortigen Staats- und Gemeindebehörden war ab dem 1. September 1921 verbindlich vorgeschrieben. Nach den Vorschriften durften nur amtliche Stellen diese „besonderen Postwertzeichen“ zu Frankierungszwecken nutzen. Ihre amtlichen Postsendungen sollten durch den Dienstsiegelabdruck der jeweiligen Dienststelle gekennzeichnet werden.

Orts-Einschreiben des Danziger Magistrats vom 16.10.1922

Gebühr: Ortsbrief bis 20 g 1,50 M + Einschreiben 4 M = 5,50 M = portogerecht Mischfrankatur (Mi-Nr. D 1–D 12) der 1. Dienstmarken-Ausgabe vom 25.8.1921;
vorderseitig kreisförmiger Briefstempel der Steuerverwaltung Danzig in blau; rückseitig gedrucktes, kleines Dienstsiegel des Magistrats zu Danzig in schwarz.

Arge Danzig, Rundschreiben 235, Seite 2289.


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Added: 02/05/2012
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