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Gallery » Rundschreiben 244 - 3. Quartal 2014 » Vor 95 Jahren: Unterzeichnung des Versailler Vertrags

Vor 95 Jahren: Unterzeichnung des Versailler Vertrags

[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Die Kampfhandlungen des 1. Weltkriegs waren de facto mit der Unterzeichnung des Waffenstillstands von Compiègne am 11. November 1918 eingestellt worden. Formal endete der 1. Weltkrieg aber erst durch den Friedensvertrag von Versailles, der am 28. Juni 1919 im Spiegelsaal des Schlosses von Versailles unterzeichnet wurde (s. nebenstehendes Bild). Er wurde von den Siegermächten festgelegt und stellte die alleinige Verantwortung des Deutschen Reichs und seiner Verbündeten für den Ausbruch des 1. Weltkriegs fest. Die deutsche Delegation wurde zu den mündlichen Verhandlungen betr. des Vertragsinhalts nicht zugelassen. Erst zum Schluss wurden ihr schriftliche Eingaben gestattet, die aber nur ein paar Nachbesserungen erwirkten. Die Auflagen der Siegermächte beinhalteten Gebietsabtretungen (ca. 70.000 qkm), Verlust aller Kolonien, Obergrenzen und Kontrollen für das deutsche Militär und umfangreiche finanzielle Reparationen. Als am 7. Mai 1919 die Einzelheiten des Vertrags bekannt wurden, löste der Vertrag einen Sturm der Entrüstung in der deutschen Öffentlichkeit aus. Um den Vertrag nicht verantworten zu müssen, trat das Kabinett im Juni 1919 geschlossen zurück. Nach einer alliierten Interventionsdrohung stimmte der Reichstag aber dem Vertrag am 22. Juni 1919 mehrheitlich zu, so dass er am 28. Juni unterzeichnet wurde.

Der deutschen Verhandlungsdelegation gehörten an (auf rechtem Bild von links nach rechts):

Walther Schücking, Johannes Giesberts, Otto Landsberg, Ulrich von Brockdorff-Rantzau, Robert Leinert, Carl Melchior.

Nach dem Austausch der Urkunden trat der Vertrag am 10. Januar 1920 – in Österreich im folgenden Dezember – in Kraft.

Zu den Gebietsabtretungen gehörte auch die Abtrennung Danzigs vom Deutschen Reich und seine Unterstellung als „Freie Stadt Danzig“ unter die Hoheit des Völkerbundes. Die Satzung dieser Internationalen Organisation mit Sitz in Genf war ein Bestandteil des Versailler Vertrags. Der Völkerbund nahm am 10. Januar 1920 seine Arbeit auf.

Zu den Unterzeichnern des Versailler Vertrags gehörten neben dem Deutschen Reich die Vereinigten Staaten, das Vereinigte Königreich, Frankreich, Italien, Japan sowie Belgien, Bolivien, Brasilien, China, Kuba, Ecuador, Griechenland, Guatemala, Haiti, Hedschas, Honduras, Liberia, Nicaragua,Panama, Peru, Polen, Portugal, Rumänien, das Königreich der Serben, Kroaten und Slowenen, Siam, die Tschechoslowakei und Uruguay.

Wegen der interventionistischen Drohung galt der Vertrag in Deutschland als „Schanddiktat“ und „Diktatfrieden“ und wurde von der Mehrheit der Deutschen als illegitim und demütigend empfunden. Im Versailler Vertrag lag ein Grund für den Aufstieg des radikalen Nationalismus und besonders der NSDAP. Die Revision vieler Artikel erfolgte bereits während der Weimarer Republik. Die faschistische Regierung brach offen 1935 den Vertrag und betrachtete ihn einseitig am 30.1.1937 als offiziell beendet.

 

Arge Danzig, Rundschreiben 244, Seite 2599.


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Added: 08/08/2015
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