Postkarte von Berlin nach Danzig (hauptpostlagernd)
Auf der Titelseite des “The Danzig Philatelist” Nr. 34, herausgegeben von unserem Mitglied Giles du Boulay, stellt dieser die nachfolgend abgebildete interessante Postkarte vor.
Die GA P 153 I des DR mit 25 Pf. hinzugefügter Frankierung als Postkarte nach Danzig wurde am 1.9.22 von Spandau nach Danzig (hauptpostlagernd) befördert.
Im Inland war diese Kartenart „Postreiter mit "Rosettenbeidruck“ zugelassen, doch im Verkehr mit dem Ausland wurde sie zurückgewiesen, da der Wertstempel-Zudruck nicht den Bestimmungen des Weltpostvereins UPU entsprach. Ausnahmen sind aber bekannt – wie diese Karte beweist.
Als sie am 2.9.22 in Danzig eintraf, stellte die Post fest, dass am Porto die 50 Pf. für die Postlagergebühr fehlen. Deshalb wurde die doppelte Strafgebühr in Form der Nachportomarken MiNr. P 3 und P 4 verklebt (Änderungen der Postordnung ab dem 1. Januar 1922 - siehe Bekanntmachung im Amtsblatt 1922 / Nr. 1 - Übersicht: ... Nr. 2 - § 1 , III). Bei Abholung hätte der Adressat diesen Betrag zahlen müssen, um die Karte zu erhalten.
Der aber erschien nicht. Das ist mit dem Stempel „Nicht abgeholt / Briefausgabe Danzig 1“ (s. rechts unten) dokumentiert worden. Und so wurde am 18.9. (sehe oben links) festgelegt, die Karte an den Absender zurückzuschicken. Dazu war aber für die Postkasse eine Entlastung in Form der Ungültigmachung der beiden Portomarken notwendig. Die Entwertung erfolgte handschriftlich, und der Stempel „Entlastet Danzig“ wurde abgeschlagen.
Dann erfolgte die Rücksendung der Karte an den Absender in Berlin.
Martin Jenrich
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Arge Danzig, Rundschreiben 248, Seite 2745.
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Added: 05/09/2015
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