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Gallery » Rundschreiben 141 - 1. Quartal, 1989 » Von dem Königlichen Ober-Postamt in Danzig.

ARGE DANZIG  -  -  Literaturbeilage 920
Arbeitsgemeinschaft im Bund Deutscher Philatelisten e. V.

Gottfried Lengni (Syndicus der Stadt Danzig) 1796: Die Stadt Danzig / Verfassung und Rechte
(Herausgegeben 1900 von Dr. Günther bei Bertling in Danzig)

Cap. LIV.

Von dem Königlichen Ober-Postamt in Danzig.

§ 1.

Altes Postrecht der Stadt und erste Einrichtung des Postwesens.

Ich würde dieses Capitel gänzlich weggelassen haben, wenn  nicht ehemals die Post der Stadt zugehöret hätte. In alten Zeiten  war das Postwesen, so wie au andern Orten, zu Danzig etwas unbekanntes, sondern man bediente sich zu Fortbringung der Sachen und Briefe der Fuhrleute und Boten, für welche letztere man 1597 eine besondere Ordnung abgefasst hat. Im Jahr 1634 schlug ein Italiener, Carl Montelupi, dem Rath die Einrichtung der Posten vor, die sich derselbe gefallen liess, den Montelupi mit einem jährlichen Gehalt von 200 Gulden der Post vorsetzte, ihm einen Bürger beifügte und ausdung, düs die Briefe des Raths vom Postgelde frei sein sollten: wie denn schon in dem angezogenen Jahre von einem Danziger Postmeister, Hans Holtz oder Holst, Meldung geschichet.  Montelupi setzte zum Grunde seiner neuen Einrichtung die angeführte Botenordnung, und der Rath bestätigte ihm im folgenden Jahr das zuvor zugestandene Gehalt. Ueber die neue Post

1) Nach dem Ableben des Königes 1763 wurde vorgedachter Kammerherr von dem Churfirsten von Sachsen, ohne dass ihm ein besonderer Titel beigeleget ward, acereditiret. Der Titel eines Viceeommissarii von der Pfahlkammer hatte mit dem Tode höchstgedachten Königes aufgehöret.

fing der König 1640 an sich ein Recht zuzueignen, da er einen gewissen, zum Generalpostmeister in ganz Polen ernannten Jacob Rick durch ein besonderes Diploms auch der Post in Danzig vorsetzte, dawider der Rath Vorstellung that und sich in dem Besitz der Post, ohne jemanden daran Theil nehmen zu lassen, erhielt. Der Post stunden zweene Postnieister vor, über die ein Rathmann die Aufsicht hatte, den man den Postherrn nannte, und findet man, dass 1650 und 1654 der Rathmann Clement Kölmer solches Amt bekleidet. Der Postherr trug Sorge, dass bei der Post die vor; geschriebene Ordnung beobachtet würde, gab, wenn etwas zu bessern, dem Rath davon Nachricht und empfing von den Postmeistern die Rechnungen und eingekommenen Gelder: dein da 1654 dor Postmeister Saltzsieder sich aufsässig erwies und die Rechnung abzulegen weigerte, sollte er zur Haft auf die Bürgerstube gebracht werden. Die Postmeister schwuren nach erhaltener Bestallung dem Hatli und wurden durch einen Schwertdiener in die Postbude  eingewiesen. Anstatt der bisherigen zweenen Postmeister rieth 1648 die dritte Ordnung nur einen zu setzen, die auch meinte, dass den Unordnungen besser könnte vilrgebauet werden, wenn zur Aufsicht dem Rathmann einige aus den Quartieren beigefüget würden. Zwei Jahr hernach klagte die dritte Ordnung über die Unor dnungen bei

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Arge Danzig, Rundschreiben 141, Literaturbeilage 920, Seite 1.


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Added: 18/10/2015
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