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>> Der Postvertrag von 1817 zwischen Preußen und Frankreich 

>> Die Präambel zum Vertrag

Beide Postverwaltungen hatten ihre Territorien in Rayons aufgeteilt und pro Rayon einen festgelegten Betrag pro Gewichtsmenge Korrespondenz vereinbart. Dieser Vertrag, der ab 7. Oktober 1802 Gesetzeskraft besaß, galt bis zur Auflösung des ersten Deutschen Reiches 1806. Viele der Bestimmungen, die in 61 Paragraphen festgelegt wurden, dienten als Modell für den Vertrag von 1817.

Preußen begann 1803 Verhandlungen mit Frankreich über einen separaten Post-vertrag. Der preußische Verhandlungsführer Eversmann in Paris schnell seine Vor-gesetzten wissen, daß es keine Fortschritte gab. Er teilte mit, daß Preußen sein Gebiet in Rayons aufteilen sollte und das Gewicht der Poststücke in Gramm statt in Loth anzugeben wäre. Frankierzwang war nicht erlaubt, nur Franko- oder Portobriefe waren zugelassen.

Bereits im Juli präsentierte Eversmann den Franzosen eine Rayonaufteilung. Er hatte das Land in 6 Rayons aufgeteilt. Dabei umfaßte Rayon 5 West-Preußen und Schlesien und Rayon 6 die Regionen Ostpreußen und das Memel-Gebiet. Letztendlich aber nahm Berlin diesen Vorschlag nicht an. Auch einer Aufteilung in fünf oder vier Rayons wurde nicht zugestimmt. Berlin glaubte damals, daß eine Klassifikation in Rayons unausführbar und nur Zeitvergeudung war. Mitte 1804 gab Eversmann seine Bemühungen auf und ging nach Preußen zurück. Infolge des Krieges zwischen Preußen und Frankreich im Jahre 1806 erübrigte sich die Notwendigkeit eines Vertrages.

Nachdem Napoleon die Schlacht von Leipzig 1813 verlor und sich die Franzosen von den besetzten preußischen Gebieten zurückzogen, wurden auf dem Wiener Kongreß neue Grenzen und Beziehungen für Europa festgelegt. 1816 unternahmen Preußen und Frankreich neue Bemühungen, ihr Post-Verhältnis zu normalisieren. Die Transit-beförderung von Post durch oder vom Deutschen Reich - Preußen eingeschlossen - lag jedoch in den Händen von Thurn & Taxis. Die französischen Grenzübergangs-Postämter, die früher entlang dem Rhein lagen, wurden nun nach Givet und Forbach verlegt, resultierend aus dem provisorischen Postvertrag von 1814 zwischen Frankreich und T&T. Frankreich, das für den Transit sehr zentral lag zu Großbritannien, Spanien, Portugal und zu den französischen und britischen Kolonien, konnte trotz der Kriegsvergangenheit nicht ignoriert werden.

Als bekannt wurde, daß die Belgier versuchten, Givet zu schließen, um alle Post über Brüssel zu leiten, wachte Preußen auf. Der Weg über Brüssel würde erhebliche Kosten für Preußen bedeuten. Deshalb entschied Preußen, selbst über einen Vertrag mit Frankreich zu verhandeln. Zu diesem Zweck wurde Baron von Haysdorf nach Paris geschickt. Hier mußte die preußische Delegation gegen die anderen Unterhändler von Baden, Bayern und T&T kämpfen. Jeder wollte einen Teil des Transitgewinns oder vorteilhafte Tarife und Grenzübergangs-Postämter.

Frankreich, dessen Territorium in fünf Rayons aufgeteilt war, hatte bereits eine Menge Erfahrung mit T&T und dem Rayonsystem erworben. Es bestand auf seiner Haltung von 1803, daß Preußen ein Rayonsystem einführen sollte, wenn es einen Postvertrag mit Frankreich wünsche.

1816 stellte von Haysdorf eine Aufteilung Preußens vor, wiederum in 6 Rayons. Der Rayon 5 befand sich zwischen den Flüssen Oder und Weichsel und der Rayon 6 zwischen der Weichsel und der Memel. Damit befand sich Danzig im Rayon 6.

Frankreich war bereit, Givet und Forbach als die Grenzübergangs-Postämter in Richtung Aachen und Saarbrück zu akzeptieren (erst 1862 wurde der Name in ‚Saarbrücken’ geändert), wenn Preußen bereit wäre, die Transitgebühren von Aachen nach Givet über Belgiens Territorium zu bezahlen.

Preußens Vorstellung für einen künftigen Vertrag waren drei Briefe mit einem Ge-samtgewicht von 30 Gramm, wodurch ein Standardbrief 10 Gramm wiegen würde.

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Rundschreiben 214, Literaturbeilage 213, 12.12.2006, Seite 2.


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Added: 31/08/2015
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