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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 215 - 2. Quartal 2007 » Zur Beurteilung der philatelistischen Qualität und des Wertes einiger Danziger Inflationsstempel

ARGE DANZIG e. V. -  -  Literaturbeilage 1

Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA des BDPh

Prof. Dr. U. E. Klein, 57234 Wilnsdorf-Obersdorf, Am Stoss 36                                          01.02.2007

Zur Beurteilung der philatelistischen Qualität und des Wertes einiger Danziger Inflationsstempel

Anläßlich der 70-Jahr-Feier der Arge Danzig 2006 kam es auch im kleineren Kreis zu einer lebhaften Diskussion über immer noch strittige philatelistische Definitionen bei der Beurteilung von Danziger Inflationsstempeln.

Damit ergibt sich jetzt die unbedingte Notwendigkeit, nach beinahe 90 Jahren neuzeitlicher Danzigphilatelie endlich schlüssige und haltbare Kriterien zu erarbeiten.

Zunächst sei es daher gestattet, aus dem bisherigen „Sammelsurium“ von Begriffen zu zitieren. Danach gibt es postalische Be-darfsabstempelungen, philatelistischen Bedarf, Gefälligkeitsstempel, rückdatierte Gefälligkeitsstempel, postalische Gefälligkeitsstempel (DANZIG 1 z), zeitrichtige oder unbestimmbare oder nicht prüfbare Stempel, echte Stempel, falsche Stempel, amtliche Gefälligkeitsabstempelungen (auf Restbeständen nach Außerkurssetzung), amtliche Nachstempelungen (postalisch rückdatierte Stempel), nachverwendete Stempel, weiterverwendete Stempel (auch nach Hoheitswechsel), nachträgliche Abstempelungen (= Fälschungen durch Rückdatierung), gefällige Entwertungen bei noch zu beachtendem Markenwert, „irr-tümliche“ Fehlentwertungen und Stempel-dreher u. a. m.

Für unser Sammelgebiet sind bisher 3 größere Stempelklassifikationen zu erkennen.
Am Anfang stand seit etwa 1925 – 1945 die Periode der Garantie- und Gütezeichen (Seifert, Holz und Giebler).
Daran schloß sich die goldene Zeit des Prüfwesens mit kenntnisreicher Prüfkultur durch Namen wie Schüler und Kniep an.
Aufgrund der Vorarbeiten im Verein der Deutschlandsammler e. V. Berlin, der 5 Jahre älter ist als die Arge Danzig - beides selbständige Glieder im BDPh - kam Schüler zu einer ersten schlüssigen philatelistischen und damit auch kommerziell beachteten Einteilung vieler Danzigstempel. Unseliger-weise schloß er sich aber, aus historischer

Verpflichtung den Stempelpionieren gegenüber, dem Vorgehen der Deutschlandsammler e. V. an und akzeptierte auch für die Danzigmarken den Begriff „INFLA-echt“ und nicht INFLA-echt. Es handelt sich übrigens um ein - um weit-verbreiteter Unkenntnis zu entgegnen - eingetragenes Markenzeichen (Warenzeichen) eines danzigfremden und grundsätzlich auch prüferbundfremden Gliedes im BDPh. Ein Rundstempel und ein Quadratstempel werden gegen wiederkehrende jährliche Lizenzabgaben (bzw. Spendengebühren) an Bayern-, Württemberg- und Danzig-Prüfer vergeben (sog. Lizenznehmer). Bei einzelnem Vorkommen auf Danzigmarken berechtigt es jedoch nicht, den 10-jährigen Prüfungsgarantieanspruch zu erwarten, den der deutsche Prüferbund (BPP) bei Signierung mit BPP und Namenszeichen garantiert. Nur evtl. Kulanzbegehren ist möglich. Die Preisgabe dieser Fakten hat mir den Vorwurf eingebracht, ehren-kodexlos zu sein, als wenn wir nicht in einer offenen und ehrenwerten Gesellschaft, allerdings ohne das Gesetz des Schweigens, die OMERTA, leben.

Noch heute hinterlegt die Berliner Vereinigung beim Vorstand des Bundes philatelistischer Prüfer eine umfangreiche Prüfordnung, in der es in bezug auf Stempelabschläge heißt:
„Es werden alle Arten von zur Markenentwertung verwendeten Stempel anerkannt, die während der Kurszeit der Marken in dem betreffenden Ort (hier Danzig) Verwendung fanden und als ‚zeitgerecht’ klassifiziert werden können.“
„Für das Prüfgebiet ‚Deutsche Inflation’ besteht aus historischen Gründen folgende Sonderregelung in der Signierungspraxis: Die Signierung in allen Teilen echter gebrauchter Prüfgegenstände erfolgt zusätzlich durch den Rundstempel ‚Echt – INFLA Berlin’ oder den Quadratstempel ‚Echt – im Block geprüft – INFLA-Berlin’ zur Bestätigung der echten und zeitgerechten Entwertung“.

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Rundschreiben 215, Literaturbeilage 1, Prof. Dr. U. E. Klein, 01.02.2007, Seite 1.


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Added: 24/05/2008
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