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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben Nr. 267 » Die Prüfordnung von 1985 hatte für .....

Die Prüfordnung von 1985 hatte für die Kennzeichnung von Bedarfsbelegen nämlich folgende
Konsequenzen:
► Mit dem Wegfall des Namenszeichens neben der Frankatur übernahm der INFLAZierstempel die alleinige Dokumentationsfunktion für einen Bedarfsbrief.
► Das Namenssignum mit Zusatz „BPP“ war damit frei, um bei besseren Belegen zusätzlich
auf der Rückseite gesetzt zu werden.
Nach den Hintergründen für diese signifikante Änderung der Signierpraxis befragt, äußerte
sich der damalige INFLA-Vorsitzende, INFLA-Prüfer und spätere BPP-Präsident Günter
Bechtold wie folgt:
Das war eine Vorgabe von mir, da laufend Beschwerden über die vorderseitige
„Verunstaltung“ von Belegen bei mir eingegangen sind. Schon mein Vorgänger (Dr. Debo)
hatte sich mit dem Problem auseinanderzusetzen. Mir verblieb dann die „Ausführung“.
Wenn man das dezent gesetzte kurze Namenszeichen KNIEP BPP betrachtet, kann man sich
kaum vorstellen, dass mancher Philatelist bei solchen Signaturen von „Sachbeschädigung“
sprechen konnte. Aber es gab unter den INFLA-Prüfern eben auch Personen mit langem
Namen und einer intensiv schwarzen Stempelfarbe im Gebrauch.
Die inzwischen standardmäßige Ausstellung von Befunden und Attesten löste alle
Signierungsprobleme. Eines aber sollte man sehen: Während ein INFLA-Prüfer früher den
irreversiblen Vorgang des Prüfzeichensetzens wirklich sehr sorgfältig bedenken musste, bietet
die heutige Praxis mit den Attesten viel Freiraum für die Formulierungskunst eines Prüfers.
Am Schluss dieser stark historisch geprägten, ausführlichen Antwort auf Prof. Dr.
Kleins „Prüfzeichen-Analyse“ sollen folgende Punkte nochmals herausgehoben
werden:
1. Der von Prof. Dr. Klein angegriffene Danzig-Brief war von Karl Kniep zwischen 1978 und
1985/86 geprüft worden. In dieser Zeit signierten alle INFLA-Prüfer im BPP die
Bedarfsbelege noch nach der von INFLA-Berlin e.V. im Jahr 1953 vorgegebenen Regel.
Über 30 Jahre lang waren das Namenszeichen neben der Frankatur und der rückseitig
abgeschlagene Zierstempel „Einwandfrei / Infla Berlin gemeinsam das charakteristische
Merkmal INFLA-geprüfter Bedarfsbriefe.
2. Die Behauptung Prof. Dr. Kleins, der INFLA-Zierstempel „Einwandfrei“ / Infla Berlin stelle
ein „weniger verpflichtendes“ Prüfzeichen dar, wird durch die INFLA-Prüfordnung von 1985
widerlegt, nach der dieses Signum allein zur Kennzeichnung von Bedarfsbriefen ausreicht.
3. Als Briefstück geprüfte Überfrankaturen erhielten im INFLA-Prüfwesen ihr Signum stets auf
der Rückseite. Gelegentlich auftauchende Briefstücke mit vorderseitig gesetztem
Prüfzeichen sind Ausschnitte aus Bedarfsbelegen.
4. Prof. Dr. Kleins Hinweis auf Knieps Wissen um die Bedeutung von Fotoattesten geht ins
Leere: Im damaligen INFLA-Prüfwesen wurden Belege auch dann signiert, wenn auf
besonderen Wunsch des Prüfkunden noch ein Attest auszustellen war. Der heute in
Attesten übliche Vermerk „Habe nicht signiert.“ wäre undenkbar gewesen.
Um keine Missverständnisse aufkommen zu lassen, sei noch betont:
Die Prüfzeichensetzung bei Danzig-Belegen unterschied sich zu keiner Zeit von der in
den anderen INFLA-Prüfgebieten geübten Praxis.
Gedankt wird den Herren Josef Bauer (BPP) und Gunnar Gruber (BPP) für die Anregung zu
diesem Thema, Rüdiger Soecknick (BPP) für die Überlassung von Abbildungen zur DanzigMischfrankatur und Günter Bechtold für seine freundliche Unterstützung

Literaturbeilage 242, Seite 6


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Added: 13/08/2023
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