Dort entschied man sich am 27.10.39 für folgende Lösung des Problems:
Abstempelung mit dem inzwischen eingetroffenen Zweikreis–Normstempel KONITZ (WESTPR.) 27.10.39 – 10 auf dem Danziger R–Zettel und damit Anerkennung des dort verklebten R–Zettels als „Fremdverwendung“. Solche neuen Poststempel wurden in „weiser“ Vorausschau beschafft und für größere Orte in ehem. polnischen Gebieten bereit gehalten. Und der Brief ging erneut auf die Reise nach Danzig: „Sollen die doch den Brief amtlich öffnen, falls der Empfänger kein Nachporto (55 Rpfg.) zahlen will.“
Im PA Danzig 1 anerkannte man die im DR erlaubten Marken für die R–Gebühr am 28.10.39 (s. rückseitigen AKS). In logischer Abfolge ging es nun nur noch um das im PA Bruss mit postungültigen Marken verklebte Briefporto. Hier legte man wohl den alten FSD – Maßstab an: Faktor 1,5. Also: 12 Rpfg. x 1,5 = 18 Rpfg. – aufgerundet auf 20 Rpfg. Der Brief ging nun an den zu diesem Zeitpunkt in der Nachportostelle arbeitenden Postbeamten, und dieser verklebte für die mit einer blauen 20 übermalte blaue 55 eben eine noch gültige MiNr. P 32. Da seitens der Post keine Erforschung des Absenders erfolgte, wird der Empfänger diese 20
Rpfg. Nachporto bezahlt haben.
FAZIT: Wo ein Wille ist, ist auch ein Weg!!
Zuschrift zu „Die Odyssee eines Pakets“ (RS 269, S. 3572-3)
Thomas Metz, Tel.06252, KHTh.Metz@t.online.de
Hier muß die Interpretation des Nachportos geändert werden.
Oben rechts auf der Vorderseite der Nachnahme-Paketkarte befindet sich der ovale Stempel LEIPZIG C1 / Gebühr bezahlt vom 7.6.34. Das weist auf einen Selbstbucher hin.
In DANZIG 1 stellte man fest, daß die Vorzeigegebühr für NN sowie die Überweisungsgebühr via Postscheckamt noch fällig waren. Dies könnte die Gesamt–NN–Gebühr in Höhe von 11,90 Gulden erklären. Der Paketinhalt war noch vom Zoll zu behandeln, und der saß damals in der Auslandsstelle DANZIG 6. Dort kam das Paket aber lt. Stempel vom PA DANZIG 6 (auf der Kartenvorderseite unten) erst am 12.6.34 an. Gemäß ursprünglich angeklebtem grünlichen Zollformular (s. Klebespuren) waren wohl 50 Gpfg. Einfuhrzoll fällig. Üblicherweise verwandte man hierzu auch die blauen Nachportomarken.
Der Empfänger wollte diese 11,90 Gulden + 50 Gpfg. = 12,40 Gulden nicht zahlen (s. handschr. „Annahme verweigert 12/6“ auf der Kartenrückseite oben).
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Added: 19/05/2021
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