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Ein besonderer Baggo-Brief
Hans-Jürgen Menz, Tel. 0391-72710370, himenz@web.de
Orts-Einschreiben vom 13.7.29, postlagernd
Tarifperiode 1.7.1929 — 15.5.1935:
Brief > 20 g > 10 Pf. + R-Gebühr > 20 Pf = 30 Pf.
Der Brief wurde nicht freigemacht. Deshalb erfolgte die Festlegung einer Nachgebühr
in der doppelten Hôhe der erforderlichen Frankatur (handschriftliche blaue ,60“).
Eduard von Baggo (eigentlich Baggorut), ab 1885 Briefmarkenhändiler in Reval, von 1919 bis
mindestens 1942 in Danzig unter verschiedenen Anschriften wohnhaft, hat für diverse
philatelistische Kapriolen gesorgt, zu denen auch der o. a. Beleg gehôrt.
Der Brief kommt ursprünglich aus der Schweiz, ist an Baggo adressiert und auch zugestellt. Er
benutzt diesen Brief, um ihn erneut an sich zustellen zu lassen, indem er die Schweiz-Marke
Üüberklebt und als postlagernde Adresse die Internationale Briefmarkenausstellung angibt, die
vom 7.-14.Juli 1929 stattfindet. Den somit unfrankierten Brief wirft er beim PA Danzig 5 (am
Hauptbahnhof) in den Briefkasten. Nach Leerung des Briefkastens wird beim PA Danzig 5 der
R-Zettel aufgeklebt und der Kastenstempel ,Aus dem Briefkasten“ abgeschlagen. Da der Brief
unfrankiert ist, erfolgt die Festlegung einer Nachgebühr von 60 Pf. (das Doppelte der
notwenigen Frankatur). Die Nachportomarke MiNr. P 36 wird verklebt und abgestempelt und der
Brief ans PA Danzig 1 weitergeleitet (das PA 5 stellt keine Post zu).
Dort stellt man fest, dass der Brief ja nicht beim PA 1 lagern soll, sondern beim Sonderpostamt
der Briefmarkenausstellung. Deshalb erfolgt die Entlastung der Nachportomarke (schlecht
lesbarer violetter Zeilenstempel ,Entlastet Danzig 1“) und Weiterleitung des Briefes an das
Sonderpostamt, das nun wiederum eine Nachportomarke MiNr. P 36 verklebt und abstempelt.
Dazu wird der dortige Sonderstempel HS 06.0 benutzt (Wolff Bd. 2, S. 4-04).
Karl Kniep schreibt in seinem Attest vom 2.2.1991: ,Ein typischer Von-Baggo-Beleg“.
Die Verwendung eines Sonderstempels für Nachportozwecke ist mir bisher nur auf
:iesem Brief bekannt.

Rundschreiben 272, Seite 3705


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Added: 11/08/2023
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