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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 273 » ARGE DANZIG e. V. 834 Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und

ARGE DANZIG e. V. 834
Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und
Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA
des BDPh
Literaturbeilage

Giles du Boulay,giles.duboulay@bintenet.com 5.8.2021
Dieser Artikel erschien erstmalig im Danzig Philatelist Nr. 49 (Januar-März 2019)
und wurde von Bernd Marczinke übersetzt, dem der Autor dafür herzlichst dankt.
Die Danziger ‘Luxus‘-Grußtelegramme
Am 1. März 1927 führte die Post- und Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig
(PTV) mit einer neuen Art von \"Luxus\" (mit \"Lx\" bezeichnet) dekorative Grußtelegramme -
sog. Schmuckblatt-Telegramme - mit dem Druckvermerk C 187 Lx 1 ein (siehe Amtsblatt
der PTV 1927 Nr. 5, Verf. Nr. 34). Das Lx-Telegramm wurde in Form einer großen
Klappkarte im Querformat (Nennmaße 268x183 mm, gefaltet) mit künstlerischer
Gestaltung auf der Vorderseite produziert, das in einem Fensterumschlag (Referenz C 219
Lx 1) zugestellt werden sollte; geeignet für jeden festlichen Anlass wie Geburtstag, Taufe,
Verlobung, Hochzeit, Jubiläum usw. Ein Lx-Telegramm konnte sowohl vom Absender als
auch vom Empfänger eines Telegramms für die Übermittlung innerhalb des Gebietes der
Freien Stadt oder von und nach Deutschland erworben werden, wo im Jahr zuvor ähnliche
Luxustelegramme eingeführt worden waren (am 1. März wurden auch Vorkehrungen für
den Austausch von Lx-Telegrammen mit Belgien, Dänemark, den Niederlanden,
Norwegen, Schweden und der Schweiz getroffen). Ein Absender, der diesen Dienst in
Anspruch nehmen wollte, musste bei der telegrafischen Übermittlung vor der Adresse des
Empfängers die Bezeichnung \"Lx\" anbringen lassen, was für die Gebührenberechnung als
ein zusätzliches Wort zählte. Es galten die üblichen Telegrammgebühren pro Wort mit
einem Sonderzuschlag für ein Lx-Telegramm von 1,25 G (bis zu fünfzig Wörter mit einem
Zuschlag von 50 Pf für jedes weitere angefangene fünfzigste Wort). Der Empfänger eines
Telegramms, das nicht als Luxus-Telegramm übermittelt wurde, konnte über sein örtliches
Telegrafenamt veranlassen, dass ein eingehendes gewöhnliches Telegramm so aufgewertet wurde, dass es bei der Zustellung bezahlt wurde. Die Schmuckblatt-Telegramme
waren nur bei den Hauptpostämtern erhältlich, und für Kunden der Landpostämter und
Postagenturen konnten Sondervereinbarungen getroffen werden.
Nach Erhalt einer Telegrammübertragung für diesen Dienst musste der Text im
Telegrafenbüro ordentlich in Tinte in die gefaltete Dekorkarte transkribiert werden. In
Ausnahmefällen konnte stattdessen eine Schreibmaschine zur Anwendung kommen.
Besondere Sorgfalt wurde bei der Aufbewahrung und Handhabung der Karten und deren
Umschläge getroffen, um sie in einwandfreiem Zustand zu halten. Trotz dieser
Vereinbarungen erhielt der Telegrammdienst innerhalb von zwei Monaten immer wieder
Beschwerden darüber, dass Telegramme, die bei der Übertragung ordnungsgemäß als
\"Lx\" bezeichnet wurden, nicht auf den neuen Grußkarten übermittelt wurden oder dass die
Karten in fehlerhaftem Zustand oder mit schlecht ausgeschriebenen Nachrichten
ankamen. Im Amtsblatt Nr. 14, Verf. Nr. 108 vom Mai 1927, verwies die PTV auf diese
Beschwerden und kündigte an, dass eine zusätzliche Aufsicht eingeführt werde, um die
bedauerliche Situation zu beheben, die den neuen Dienst in Verruf bringe.

Literaturbeilage 834, Seite 1


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Added: 12/08/2023
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