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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 221 - 4. Quartal 2008 » Mitteilung zum Einkreis-Stempel 'Tiegenhof' ohne Uhrzeit

Mitteilung zum Einkreis-Stempel 'Tiegenhof' ohne Uhrzeit
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, E-Mail martin.jenrich@web.de]

Der unten abgebildete Satz Danzig Mi.-Nr. 1-15, gestempelt auf Papierunterlage, wurde am 17.08.2008 bei ebay mit 66 € versteigert und ging nach Polen.
Ankündigung des Verkäufers: 'Alle Marken sind geprüft Infla/Gruber BPP.'
Ich rief am 18.08.2008 beim Danzig-Prüfer R. Soecknick an und erkundigte mich, wie mit diesem Stempel von Tiegenhof prüferseitig verfahren wird.
Die Antwort lautete;
-  Der Stempel wurde auch von den Altprüfern als Infla-echt geprüft.
-  Die Stempelfarbe ist gleich den anderen in Tiegenhof verwendeten.
-  Das Gros der Stempeldaten hat als Tag die ‚15’.
-  Nur einmal – nämlich auf dem Großen Innendienst, geprüft Dr. Oechsner – kam dieser Stempel auf 'Kogge' ist der Stempel nicht mehr nachweisbar.
-  Es gibt keinen Grund, die Marken als 'nicht zeitgerecht entwertet' zu bezeichnen.

Gegenargumentation zum R-Brief im RS 220, S. 1804.
[Thomas Metz, Tel. 06252-5569; E-Mail KHThMetz@t-online.de]

Auch ich glaube an Karl Knieps Worte; Die Danziger Mi.–Nr. 90–92 sind noch ca. 14 Tage nach dem 30.11.1921 geduldet worden.
Daß die Frankatur des dargestellten R-Briefes zwar vom Nennwert her gesehen porto-richtig ist, bestreite ich nicht. Auch den Gedanken an eine Stempelfälschung muss ich verwerfen, da ich solche Schweizer Ankunftsstempel kenne. Also wurde der Brief am 19.9.1922 vom PA Neuteich weitergegeben ans PA Danzig 1 und von dort ans PA Danzig 5 – oder direkt ans PA Danzig 5. Dass in keinem der vorgenannten Ämter diese offiziell seit 30.11.1921 ungültigen Marken erkannt wurden, erstaunt mich doch sehr, wie auch der Platz, an dem das INFLA–Prüfzeichen angebracht wurde (von Schüler oder Kniep?). Und für welche Marke gilt das handschriftliche ‚a’ hinsichtlich einer Farbprüfung? Oder liegt hier etwa die Fälschung eines Prüfzeichens vor?
- 'Die Herren Schüler und Kniep mussten das Ende der Gültigkeit dieser Marken zum Zeitpunkt der Prüfung kennen - sofern ihnen dieser Brief vorlag'.
Bleibt noch die Frage, wie ein solcher Beleg letztlich noch bei der Redaktion durch-rutschte. Ich wäre bei der Stellung des Prüfzeichens stutzig geworden und hätte im Anschluss den Gültigkeitszeitraum der verwendeten Marken anhand der bekannten Literatur überprüft, um dann beim Besitzer rückzufragen.

Arge Danzig, Rundschreiben 221, Seite 1845.


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Added: 17/10/2008
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