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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 228 - 3. Quartal 2010 » Zeitungsdrucksache aus Zoppot

Zeitungsdrucksache aus Zoppot vom 2. November 1923:
[Dieter Bronisch, Tel. 03322-242453, E-Mail: dieter.bronisch@t-online.de]

Zeitungsdrucksache -> Bezeichnung für die besondere Versendungsart von Zeitschriften (mit Freimachungszwang) zu ermäßigter Gebühr.

Obwohl mit dem 31. Oktober 1923 die Inflation in der Freien Stadt Danzig endete und ab 1. November die Guldenwährung galt, wurden von der Danziger Post noch bis zum 2.
November 1923 Freimachungen mit Inflationsmarken in Mark-Währung geduldet.
Die gezeigte Zeitungsdrucksache, die naturgemäß keinen Text auf der Rückseite hat,
besitzt die kleinste Nominale (2 x Mi.-Nr. 174 = 200 Mio. Mark), die es überhaupt noch ab dem 25.10.1923 gab, nämlich die für eine Drucksache bis 20 g. Das Versenden von
Zeitungen wurde offensichtlich subventioniert.
Ältere Leser werden unschwer erkennen, dass die Adressierung des Belegs mit einer
ADREMA-Platte durchgeführt wurde.

Fälschungen:
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, E-Mail: martin.jenrich@web.de]

Ein Anbieter aus Ditzingen bot auf ebay Ende April d. J. viele Danzig-Marken an, darunter mehrere mit Falschstempeln, die alle als ECHT ausgewiesen wurden (obwohl keine INFLA-Prüfung vorlag). Die Rücknahme wurde verweigert, da es ein Privatverkauf sei. Zu allen Angeboten wurde gesagt: „Sollten Sie in meinen Angeboten Unstimmigkeiten oder sonstige eventuelle Fehler finden, bin ich über eine Information sehr dankbar.“ Deshalb schrieb ich am 27.04.2010 abends an den Anbieter, teilte ihm meine Argumente betr. der Fälschungen mit und schlug vor, diese zu entfernen. Das wurde abgelehnt. Ich ließ nicht locker, legte weitere Fakten dar und blieb bei meinem Vorschlag, die Fälschungen zu entfernen. Auch das fruchtete nichts, so dass ich dem Anbieter mitteilte, dass ich einige dieser Fälschungen im nächsten Rundschreiben der ARGE Danzig veröffentlichen werde und er das Ganze ab Juli im Internet nachlesen könne. In der Antwort wurde mir dann wegen Verleumdung und Rufschädigung mit Schadenersatz-Ansprüchen gedroht, sollte ich den ebay-Namen veröffentlichen. Auch die Verwendung der Bilder wurde mir „ausdrücklichst“ untersagt. Auf der nächsten Seite habe ich drei der Angebote dargestellt.

Arge Danzig, Rundschreiben 228, Seite 2074.


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Added: 01/07/2010
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