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Irrtümliches Nachporto. 
[Ronald J. van Waardhuizen, Tel. 0032-3-2251616]


Die Portogebühren für das Versenden eines Briefes über 20g bis 250g im Fernverkehr (und Danzig ist für Zoppot postalisch Fernverkehr) betragen aber 0,30 G in der Portoperiode ab 16.05.1935. Der Brief ist also um 5 Pf. unterfrankiert, oder anders formuliert: „Das Fehlporto beträgt 5 Pfennig“.Nach den Postgebührenvorschriften der Danziger Postverwaltung beträgt die Nachgebühr für nicht ausreichend freigemachte Sendungen das Zweifache des Fehlbetrags, d.h. 100% Zuschlag zum Fehlbetrag (im Gegensatz zum Deutschen Reich, wo nach Vorschriften der Deutschen Reichspost das Eineinhalbfache des Fehlbetrags, d.h. 50% Zuschlag zum Fehlbetrag, erhoben werden).



Vorschriftsmäßig hat der zuständige Postbeamte - mutmaßlich im Aufgabepostamt Zoppot - den Nachgebührbetrag mit Blaustift und deutlichen Ziffern im oberen Teil der Anschriftenseite des Briefes mit „10“ vermerkt.

Im Empfangspostamt Danzig 1 hat der dortige Bearbeiter diesen Nachgebühr-Betrag mit der Portomarke Mi-Nr. 31 der Ausgabe vom 24. November 1923 verklebt und am 15. 2. 1939 entwertet.

Die fällige Nachgebühr kann nicht eingezogen werden. Das Steueramt II in Danzig verweigert bei der Zustellung die Annahme des Briefes wegen der zu zahlenden Nachgebühr. Rückseitig befindet sich der dazu notwendige handschriftliche Vermerk mit Rotstift: „Annahme verweigert 15./2.“ mit der Unterschrift des Zustellers.

Retourniert an das Postamt Danzig 1 erhält die Portomarke den Kreisstempel „Entlastet / Danzig 1“ in Rot und den handschriftlichen Vermerk „ 15/2 zurück“ (s. obiges Bild). Der Brief geht zurück an das Aufgabepostamt Zoppot, damit das Nachporto vom Briefauflieferer in Zoppot eingezogen werden kann.




Am 17. 2. 1939 will das Postamt Zoppot irrtümlich 30 Pf. Nachporto erheben („30“ mit Blaustift in der Mitte der Briefvorderseite). Dazu wird die Portomarke Mi-Nr. 44, Ausgabe vom 5. Mai 1938, verklebt und mit dem Tagesstempel ZOPPOT i (FREIE STADT DANZIG) entwertet.

Doch der Irrtum wird rechtzeitig bemerkt, und deshalb ist unterhalb der Portomarke zu 30 Pf. handschriftlich mit Bleistift ergänzt worden „gilt als 10 P.“ mit Namenskürzel des Postbeamten und Datum „17./2.“




Die Ergänzung ist zusätzlich mit Rotstift unterstrichen. Nun kann die Zustellung an den Absender und die Erhebung des Nachportos erfolgen.Zu diesem Beleg gibt es das Attest Nr. 1000 von Karl Kniep vom 20.2.1991.

Quellen:
MICHEL Katalog Deutschland-Spezial 2011, Schwaneberger Verlag, München 
ARGE DANZIG e. V., verschiedene Rundschreiben
Wolff, Klaus, Danzig-Stempelkatalog Band 3: Nebenstempel, Berlin 1997
website www.danzig.org


Arge Danzig, Rundschreiben 236, Seite 2338.


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Added: 12/07/2012
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