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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 237 - 4. quartal 2012 » Ominöser Stempel und seltsames Porto

Ominöser Stempel und seltsames Porto
[Giles du Boulay, dsguk2007-danzig@yahoo.co.uk]

Ich erwarb den obigen Beleg, ein Streifband, das am 19. September 1924 aus Zoppot an die philatelistische Zeitschrift „Die Postmarke“ in Wien gesandt wurde. Es gibt keine Post- oder andere Markierungen auf der Rückseite.

Zwei Dinge erweckten mein Interesse, nämlich der Handstempel „Tausch/Exchange“ und die geringe Frankatur von 5 Pf.

Nach Henns Postgebühren-Handbuch über Sendungen nach Österreich wurden zu diesem Zeitpunkt nur Blindenschriftsendungen zu einem so niedrigen Tarif befördert. Dies wird durch das Danziger Amtsblatt Nr. 48 von 1923, Verordnung Nr. 385, bestätigt. Drucksachen ins Ausland benötigten zu dieser Zeit mindestens 10 Pf Porto.

Dann stellte ich aber fest, dass das Amtsblatt Nr. 16 von 1924, Verordnung Nr. 83 (2. Juni 1924), den Austausch von Zeitungen in und aus bestimmten Ländern, darunter Österreich, nach einer "Zeitungsvereinbarung von Madrid" festlegt. Die Auswechselungs-Anstalt für Österreich war das Zeitungspostamt in Wien 1. Eine Internetsuche nach dieser Vereinbarung blieb leider erfolglos.

Die volle Bedeutung der Amtsblatt-Verordnung habe ich nicht ganz ausgelotet, aber einen Hinweis gefunden auf gegenseitigen Austausch von Abonnements zu Inlandtarifen. Ab dem 1. November 1923 betrug das Porto für Drucksachen bis 50 g im Gebiet der
Freien Stadt Danzig 5 Pf.

Diese Dinge veröffentlichte ich im „The Danzig Philatelist“ Nr. 23, dem Journal der Danzig Study Group of the UK, und fragte an, ob ich auf dem richtigen Weg sei. Daraufhin meldete sich Ton Hulkenberg aus den Niederlanden und bestätigte meine Erkenntnis aus der Verordnung 83 des Amtsblatts Nr. 16: „Für außergewöhnliche Zeitungsbeilagen im Verkehr mit Österreich sind die Inlandsverkehrssätze zu erheben.“

Ist es möglich, dass der „Tausch/Exchange“-Handstempel als Hinweis abgeschlagen wurde, um das niedrige Porto zu bestätigen? Das Amtsblatt Nr. 16 mit seiner Verordnung Nr. 83 enthält keine Informationen über die besondere Kennzeichnung von Zeitungs-Streifbändern, um daraus das o. a. Porto abzuleiten.

Kann mir jemand diese Frage beantworten? 

Arge Danzig, Rundschreiben 237, Seite 2374.


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Added: 03/10/2012
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