ARGE DANZIG E.V. - - Literaturbeilage 985d
Arbeitsgemeinschaft zur Pflege und Erforschung der Danzig-Philatelie
Mitglied im VPhA des BDPh
Anton Auffenberg, Zedernweg 121 0-53757 Sankt Augustin, den 15. Juni 1999
Kleine Stempelkunde von Danzig
Teil 4: Aushilfsmaßnahmen
0 Definition und Veranlassung:
Im Rahmen der Stempelung gab es Sonderfälle, für welche die Post bereits Regelungen getroffen hatte, z.B. Behandlung sperriger Poststücke (Päckchenstempel), Entwertung sog. „Innendienstmarken" (handschriftliche Entwertung), Verhalten bei Fehlen von Postwertzeichen (Barfreimachung) usw.
Daneben sind Sonderfälle zu verzeichnen, wenn z.B. ein Stempel abhanden gekommen oder aus einem anderen Grunde momentan nicht greifbar war, oder wenn ein Stempel plötzlich unbrauchbar beschädigt und Ersatz erforderlich wurde. Hier handelt es sich um temporäre Einzelfälle. Diese mögen das Interesse der Sammler auf sich ziehen, sollen aber hier wegen der Einmaligkeit nicht be-handelt werden. Das Auffinden entsprechender Belege ist ohnehin dem Zufall überlassen.
Darüber hinaus ergaben sich für kurze Zeiten besondere Situationen, die
- in Unzulänglichkeiten der Stempel oder
- in organisatorischen Maßnahmen der Post
begründet waren. In diesen Fällen wurden Aushilfsmaßnahmen ([Gummi]Ersatzstempel, Dienst-siegel, handschriftliche Entwertungen) angewendet, über die ich hier berichten möchte, da sie — wie auch die Stempel der Poststellen — gerne gesammelt und auch teuer bezahlt werden. Diese Aus-hilfsentwertungen gab es immer nur sehr kurze Zeit; sie waren aber innerhalb dieser Zeit die „Nor-mal" entwertung.
Aufgrund der oben genannten Anlässe ergeben sich im einzelnen folgende sinnverwandte Blöcke:
1. Aushilfsmaßnahmen wegen Änderung der Datumszeile in den Stempeln
2. Aushilfsmaßnahmen wegen verspäteter Lieferung neuer Stempel
3. Aushilfsmaßnahmen wegen postamtlich veranlaßter Änderung/Ergänzung von Stempeln
Bei diesen drei sachlich unterschiedlichen Blöcken kann man teilweise (Blöcke 1 und 3) mehrere Zeitabschnitte feststellen. Auch kann man erkennen, daß ganz bestimmte Ereignisse, die — wie oben schon erwähnt - entweder durch die Stempelmechanik oder in organisatorischen Maßnahmen begründet waren, zu „Aushilfsentwertungen" führten. In erster Linie traf dies natürlich auf diejenigen Postorte zu, die nur einen Stempel besaßen, denn hier gab es kein Ausweichen auf andere Stempel.
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Rundschreiben 184, Literaturbeilage 985d, 15.Juni 1999, Seite 55.
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Added: 19/11/2015
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