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Gallery » Briefmarken Ausstellung, Danzig 1929 » Briefmarken Ausstellung, Danzig, Ausstellungs-Bedingungen

Ausstellungs-Bedingungen

1. Die Internationale Briefmarken-Ausstellung findet in der Zeit vom 7.-14. Juli 1929 in den Räumen des Stadt-Museums (Franziskanerkloster) Fleischergasse in Danzig statt.

2. Die auszustellenden Gegenstände werden in 9 Klassen eingeteilt und zwar:
.          I) Danzig.
.         II) Deutschland:
.               a) Deutsches Reich und altdeutsche Staaten
.               b) Abstimmungs- und besetzte Gebiete
.               c) Deutsche Kolonien
.         III) Europa: General- und Spezialsammlungen.
.         IV) Uebersee: General- und Spezialsammlungen
.                a) die selbständigen Staaten
               b) die Kolonien der europäischen Länder.
.           V) Flugpostmarken.
.          VI) Ganzsachen, Privatpost- und Telegraphenmarken, Sammlungen postalischer Stempel, Lehr- und Werbesammlungen.
        VII) Neudrucke, Probedrucke, Essays, Falsifikate.
.        VIII) Literatur (Alben, Kataloge, philatelistische Bedarfsartikel).
.           IX) Sammlungen Jugendlicher bis zum 18. Lebensjahre.

3. Die Ausstellung ist geöffnet:
    a) am Tage der Eröffnung von 11-18 Uhr
.     b) an den anderen Tagen von 10-14 und 16-20 Uhr.
Der Eintrittspreis beträgt 0,50 G., für Schüler 0,25 G. Im Ausstellungsgebäude wird eine Postanstalt eingerichtet, die einen eigenen Stempel führt.

4. Für die Klassen I—VIII sind als Auszeichnungen vorgesehen:
goldene, silbervergoldete, silberne und bronzene Medaillen, sowie Diplome und gespendete Ehrenpreise. Für Klasse IX sind Briefmarkenpreise vorgesehen.
Falls für eine Klasse nicht genügend auszeichnungs-würdiges Material gestellt wird, kann die Jury die auf diese Klasse entfallenden Auszeichnungen ganz oder teilweise einer anderen Klasse zuteilen. Ihre Entscheidung ist unanfechtbar. Mitglieder der Jury nehmen an der Preisbewerbung nicht teil.

5. Die vollständig ausgefüllten Anmeldeformulare müssen spätestens bis zum 10. Mai 1929 beim Ausstellungskomitee vorliegen. Bis zu diesem Zeitpunkt müssen auch die Gebühren entrichtet sein.

6. Sämtliche zur Ausstellung gelangenden Gegenstände müssen unbeschränktes Eigentum der Aussteller sein.

7. Der Arbeitsausschuss kann die Ausstellung von Sammlungen usw. ohne Angabe von Gründen ablehnen.

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Briefmarken Ausstellung, Danzig 1929, Seite 11.


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Added: 17/02/2016
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