>> Danzig-Polish Post Office Dispute 1925 | den Danzig -- polnischen Poststreit
dungen ausgeschlossen seien, die der Amtsvorgänger des Hohen Kommissars, General Haking, abgegeben hatte, die nach Ansicht der Freien Stadt den polnischen Postdienst hinderten, außerhalb des Grundstücks auf dem Heveliusplatz Postsachen einzusammeln oder auszugeben und die Benutzung des Dienstes auf polnische Behörden und Beamten beschränkten und seine Benutzung durch das Publikum ausschlossen.
Die Entscheidung des jetzigen Hohen Kommissars vom 2. Februar 1925 lautet dahin (Ziffer 6), daß die Streitfrage "unter lieiseitelassung aller technischen Einzelheiten die ist, ob der Wirkungsbereich des polnischen Postdienstes sich über die für diesen Dienst zugeteilten Gebäude hinaus erstreckt".
Der Hohe Kommissar hat diese Frage im Lichte bestimmter Entscheidungen oder Erklärungen seines Vorgängers, des General Haking, geprüft.
Der Hohe Kommissar ist der Ansicht, daß die zwischen Polen und der Freien Stadt Danzig jetzt strittigen Fragen endgültig durch i eine Entscheidung des General Haking vom 25. Mai 1922 entschieden worden seien, die seiner Meinung nach eine maßgebliche Auslegung erfahren und sich als anwendbar herausgesieilt hat durch eine Entscheidung des General Haking vom 23. Dezember 1922 und ein Schreiben, das General Haking am 6. Januar 1923 an den General kommissar der polnischen Republik in Danzig gerichtet hat. Er hat demgemäß (Ziffer 18 der Entscheidting vom 2. Februar 1925) ausdrücklich, um die Anwendbarkeit dieser Entscheidung auf den vorliegenden Streitfall klar zu machen, die Entscheidung erneut bestätigt, die General Haking seiner Ansicht nach gegeben hat.
Der Rat beehrt sich, den Ständigen Internationalen Geriehtshof gemäß Artikel 14 der Satzung zu bitten, eine gutachtliche Äußerung über folgende Fragen zu erstatten:
1. Ist eine Entscheidung des General Haking in Kraft, die in der in Ziffer 18 der Entscheidung des jetzigen Hohen Kommissars vom 2. Februar 1925 angegebenen Weise oder sonstwie die in bezug auf den polnischen Postdienst strittigen Fragen entscheidet und zutreffendenfalls, verhindert eine solche Entscheidung die erneute Prüfung sämtlicher oder einiger der fraglichen Punkte durch den Hohen Kommissar oder den Rat?
2. Wenn die unter a) und b) gestellten Fragen nicht durch General Haking endgültig entschieden worden sind:
. a) ist der polnische Postdienst im Hafen von Danzig Auf eine Tätigkeit beschränkt, die in Vollem Umfange
Danzig-Polish Post Office Dispute, Seite 4.
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Added: 16/02/2016
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