DIE PLANUNG
Nach dem 1. Weltkrieg trat am 10. 1. 1920 der Vertrag von Versailles in Kraft. Danzig, sowie das umliegende Gebiet in einer Größe von etwa 1893 Quadratkilometer und mit einer Bevölkerung von rund 400 000 Einwohnern mußte vom Deutschen Reich abgetreten werden und wurde zum Freistaat erklärt. Das bedeutete, daß das Gebiet der bisherigen Oberpostdirektion Danzig neu aufgeteilt werden mußte. Durch die neuen Grenzen erheblich verkleinert, bisher rund 17000 Quadratkilometer mit etwa 1,4 Millionen Einwohnern, wurde eine neue selbständige Oberpostdirektion der Freien Stadt Danzig jedoch erst am 16. 6. 1920 eingerichtet. Die Oberpostdirektion führte als oberste Postbehörde des Freistaates die amtliche Bezeichnung "Post- und Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig". Sie unterstand dem Senatspräsidenten der Freien Stadt Danzig direkt und war keiner bestimmten Abteilung der Regierung zugeteilt. Ab 1934 wurde dann die Bezeichnung in "Landespostdirektion der Freien Stadt Danzig" abgeändert und die Behörde der Finanzabteilung des Senats unterstellt. Dort wurde ein Referat für Post - und Fernmeldeangelegenheiten eingerichtet. Der Leiter der "Post- und Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig" war von 1920-1933 Staatsrat Zander.
Es kann davon ausgegangen werden, daß man sich bei der Postbehörde schon sehr früh Gedanken über die Herausgabe von Freimarkenheftchen gemacht hat. Im Deutschen Reich gab es schon seit dem 1. November 1910, in Bayern seit März 1911 und seit Oktober 1911 in den Kolonien Freimarkenheftchen. Der Verwirklichung dieser Gedanken sowie den Planungen standen aber verschiedene Hindernisse im Wege. Zunächst waren keine geeigneten Freimarken vorhanden, die sich für Markenheftchen verwenden ließen. Die ersten Markenausgaben des neuen Freistaates wurden von der Reichsdruckerei in Berlin geliefert. Freimarken der Germania-Ausgabe wurden mit einem waagerechten Aufdruck "Danzig" versehen. Die folgenden Ausgaben mit Schrägaufdruck "Danzig" wurden zwar bei der Firma Julius Sauer in Danzig überdruckt, eigneten sich aber auch nicht zur Heftchenherstellung. Die Sonderausgabe anläßlich der Gründung der Freien Stadt am 15. November 1920 kam ebenfalls nicht in Betracht. Für die Luftpostausgaben galt das Gleiche.
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Freimarkenheftschen der Freie Stadt Danzig, Seite 7.
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Added: 09/02/2016
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