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              Aus alten Zeitungen und Zeitschriften
.                             [vorgelegt von Ronald van Waardhuizen, eMail: ronny@danzig.org]
                                                      Briefmarken-Rundschau vom 10. März
                                         Beilage der Danziger Zeitung Nr. 10 (Zweiter Jahrgang)
                                                     

                                                                            Eine treffende Abfuhr

Die Oberste Postbehörde in Danzig sendet den Leipziger „Germania-Berichten“ folgende Erklärung, die wir im Interesse der Sache und Danzigs auch an dieser Stelle zwecks weitererVerbreitung veröffentlichen möchten:
In Nr. 11/12 1920 der Germania-Berichte bringen Sie unter „Vermischtes“ Ausführungen über die Danziger Postverwaltung und ihre Beamten, die weit über das Maß einer zuverlässigen Kritik hinaus gehen. Sachlich erwidert wird folgendes: Die Danziger Postverwaltung ist Anfang Juni 1920 als selbständiges Danziger Staatsinstitut eingerichtet worden. Vor diesem Zeitpunkt hatte die deutsche Postverwaltung des abgetretenen Freistaats- gebietes auf Wunsch maßgebender Danziger Kreise die im Frühjahr 1920 bei der Reichsdruckerei bestellten Postwertzeichen durch die Druckerei mit einem geraden Aufdruck „Danzig“ versehen lassen.
Mit dem Übergang der Postverwaltung auf den Danziger Staat ergab sich, um die Portoeinnahmen für diesen sicherzustellen, die Notwendigkeit, sämtliche noch im Freistaat vorhandenen Postwertzeichen ohne Aufdruck mit dem Überdruck „Danzig“ zu versehen, und zwar sämtliche Sorten von kursfähigen Marken, um diese zu verwerten. Zu dem Zwecke wurden auch die noch in den Händen des Publikums befindlichen Postwert-zeichen eingezogen. Die Auflagehöhe der einzelnen Markensorten war selbstverständlich eine verschiedene. Da es sich herausstellte, daß einzelne Markensorten nur in geringer Zahl vorhanden waren, wie die Marken zu 60 Pfennig, 1 und 2 Mark (großer Innendienst-Red.), wurde angeordnet, daß diese nicht an das Publikum verkauft, sondern zum Frankieren unfrankiert eingelieferter Sendungen von den Beamten verwendet werden sollten. Wenn sie gleichfalls ungestempelt in die Hände des Publikums gelangt sind, so geschah das gegen die Absicht der Postverwaltung.            Die Notwendigkeit, statt des graugrünen einen violetten Unterdruck bei den Marken mit höheren Werten anzuwenden, ergab sich aus technischen Gründen, weil der graugrüne Unterdruck z. B. bei den in 1 Mark-Marken umgewerteten 30-Pfennig-Marken nicht genügend zur Geltung kam. Für das Überdrucken der Marken waren somit dienstliche Interessen maßgebend. Von den Druckzufälligkeiten, die erfahrungsgemäß bei der Massenherstellung von Drucksachen leicht auftreten (z. B. fehlender Unterdruck, Wellenbogen nach oben statt nach unten usw.) hat die Postverwaltung erst durch Mitteilungen aus Sammlerkreisen Kenntnis erhalten. Der Vorwurf der Ausbeutelei des Publikums durch die Postverwaltung ist hiernach durchaus ungerechtfertigt. Hierzu hätten der Verwaltung ganz andere Mittel und Wege zur Verfügung gestanden.
Wir würden trotz der ungerechtfertigten Angriffe zu dem Artikel keine Stellung genommen
haben, wenn die Schlußausführungen nicht die Danziger Beamtenschaft geradezu des Markendiebstahls bezichtigen. Diese Beschuldigungen entbehren jeder Begründung. Wer nur einigermaßen mit postalischen Betriebsverhältnisse vertraut ist, weiß, daß die vorgeschriebene Bescheinigung des Fehlens einer Marke auf einem Brief keinen Schluß auf den Täter und den Ort der Entwertung zuläßt. Auch läßt das Fehlen einer Marke nicht immer auf deren Entwendung schließen. Wie die amtliche Verfolgung zahlreicher Einzelfälle ergeben hat, sprechen alle Umstände dafür, daß Markenverluste im Bereich der Danziger Postverwaltung kaum vorgekommen sind. Die Danziger Postbeamten haben jederzeit Gelegenheit, auf ordnungsmäßiger Weise sich die Marken zu kaufen. Die Tatsache, daß Marken entwendet werden, soll weder beschönigt, noch bestritten werden. Es verrät aber einen großen Mangel an Sachlichkeit, Einzelfälle zu verallgemeinern und im Zusammenhang damit leichtfertige Beschuldigungen gegen einen ganzen Stand ehrenhafter Beamter zu richten. gez. Zander


 

 

 

 

 

 

Arge Danzig, Rundschreiben 263, 2. Quartal 2019, Seite 3342.


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Added: 02/04/2019
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