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Aus meiner Nachportobelege-Sammlung
Bernd Harder, Tel. 0331-500238
Portopflichtige Dienstsache als Drucksache vom 20.2.22 aus Berlin
„Portopflichtige Dienstsache“ sagt aus, dass eine Behörde – in diesem Fall das „Preuss.
Ministerium für Wissenschaft und Forschung“ – derartige Post nicht zu frankieren brauchte. Vom
Empfänger wurde nur der Betrag für den normalen Portosatz eingezogen. Das gilt nur im Inland!
Der o. a. Beleg ist somit eine Drucksache aus dem Ausland (das DR zählte dazu), die mit einer
Frankatur versehen sein muss. Diese hätte für ein Gewicht von 46 g (oben auf dem Beleg
vermerkt) 75 Pf. betragen (Tarifperiode 1.7.1922 – 30.9.1922). Da es für das doppelte Strafporto
keine Nachportomarken gab, wurde auf 1,60 M (Marken 2x P6) aufgerundet.
Am unteren Rand des Belegs ist – schlecht erkennbar – der Stempel des Hallenser Prüfers
Zirkenbach (1895-1972) zu erkennen.
Danziger Kartenbrief vom 26.9.22 aus Solingen
In Solingen wurde die blaue Taxierung („T“) vermerkt, denn der DR-Tarif betrug zu dieser Zeit 3 M
für einen Brief bis 20 g. In Danzig wurden die 20 Pf des Kartenbriefs anerkannt und deshalb als
doppeltes Strafporto 5,60 M angesetzt (Marken P 4 + P 12).

Rundschreiben 273, Seite 3734


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Added: 12/08/2023
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