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Gallery » Arge Danzig Rundschreiben 273 » Der Empfänger musste die

Der Empfänger musste die Poste restante-Sendung auf dem Postamt abholen. Dies
konnte nur während der offiziellen Öffnungszeiten des Postamtes erfolgen. Der Empfänger
musste einen Ausweis vorlegen, der ihn als Empfänger identifizierte. Bei eingeschriebener
und versicherter Post sowie bei Postanweisungen musste der Empfänger den Empfang
unterschreiben, genau wie bei Sendungen, die nicht „Poste restante“ verschickt wurden.
Falls die Poste restante-Sendung nicht rechtzeitig abgeholt wurde, - Frist für Briefpost war
14 Tage und für Pakete 7 Tage - erfolgte die Rücksendung an den Absender.
Abb. 2: Unvollständiger Aufgabeschein vom 3.XII.32
für eine Poste restante-Einschreibsendung von Danzig nach Gniezno
Porto: 25 Groszy für den Brief, 30 Groszy für Einschreiben und 10 Groszy für Poste restante
Für Poste restante-Sendungen musste eine zusätzliche Gebühr entrichtet werden, die
sich von 2 Groszy bei der Eröffnung des polnischen Postamtes Gdańsk 1 am 5. Januar
1925 auf 5 Groszy am 15. März 1925 und auf 10 Groszy am 1. Dezember 1927 erhöhte.
Bis zum 31. August 1926 war die Poste restante-Gebühr für Pakete identisch mit der
Poste restante-Gebühr für Briefe. Am 1. September 1926 wurde die Gebühr auf 30
Groszy, am 1. Dezember 1927 auf 40 Groszy und am 1. Januar 1929 auf 50 Groszy
erhöht. Für den Versand von Poste restante-Postanweisungen mussten 10 Groszy
Gebühr bezahlt werden.1
Abb. 3: Poste restante-Einschreibebrief vom 12.IV.32
von der Ausstellungsleitung der Luposta nach Poznań
Porto: 50 Groszy für einen Brief zwischen 20 und 250 g, 30 Groszy Einschreibegebühr
und 10 Groszy Poste restante-Gebühr, die in diesem Fall vom Absender bezahlt wurde.

1
Marek Zbierski, Polskie taryfy pocztowe 1918 – 1939. Zbiór tabel i dokumentów. (Poznań 2003) Seiten 141-151.


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Added: 12/08/2023
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