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Das "Korridorabkommen"
[Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Der "Der Korridor" (hell) zwischen Ostpreußen (rechts) und dem Deutschen Reich (links)

Am 21. April 1921 wird zwischen dem Deutschen Reich, Polen und der Freien Stadt Danzig das "Korridorabkommen" geschlossen. Der Versailler Friedensvertrag hatte bereits die Größe und Lage des "Polnischen Korridors" vorgeschrieben. Das zwischen 30 und 90 Kilometer breite Gebiet mit einer Fläche von knapp 16.000 Quadratkilometern und 330.000 Einwohnern umfasst danach den größten Teil der früheren preußischen Provinz  Westpreußen zwischen  dem  Unterlauf der Weichsel im Osten und Pommern im Westen. Polen wird ein "störungsfreier Zugang zur Ostsee" zugesagt. Im Gegenzug muss die polnische Regierung den "reibungslosen Bahn-, Schiffs-, Post-,Telefon- und Telegrafenverkehr zwischen der Freien Stadt Danzig und Ostpreußen zum Deutschen Reich" gewährleisten.

Deutschland besitzt dadurch das Recht des unentgeltlichen Transits für alle Postsendungen von Ostpreußen nach dem übrigen Ausland und umgekehrt. Für diesen Verkehr erhält im Gebiet der Freien Stadt Danzig nur die Eisenbahnverwaltung Vergütungen, die nach Achskilometern berechnet werden, während Transitgebühren im Sinne der Weltpostverträge nicht zu zahlen sind.

Verkehrsverbindungen zwischen dem Reich und Ostpreußen über das Gebiet der Freien Stadt Danzig:

- Transitzüge :
Berlin – Stettin – Stolp – Danzig – Dirschau – Marienburg – Königsberg.
Berlin – Schneidemühl – Konitz – Dirschau – Marienburg – Königsberg.

Für die Durchfahrt muss die Deutsche Reichsbahn an die Polnische Staatsbahn AG (PKP S.A.) eine vertraglich festgelegte Vergütung zahlen. Die Züge werden verplombt und von der Zoll- und Passkontrolle in den Grenzbahnhöfen ausgenommen. Zwischen Konitz und Marienburg werden die Züge ausschließlich mit Lokomotiven der PKP bespannt.

Anfang 1936 gerät die Reichsbahn mit ihren Zahlungen für die Nutzung der Korridorstrecken aufgrund der Devisenknappheit des Deutschen Reiches in
Verzug; daraufhin stellt die PKP am 7. Februar 1936 den Betrieb der meisten Korridorzüge ein. Nur ein internationaler Kurswagen, der von Paris nach Riga führende D 1 (Berlin–Eydtkuhnen), verkehrt weiter. Erst im Sommer 1936 wird ein neues Transitabkommen geschlossen. Auch in den Folgejahren muss die Reichsbahn aufgrund der Devisenknappheit immer wieder die Zahl der Durchgangszüge einschränken. Da es bei der Bahnreise von Berlin nach Königsberg weder Pass- noch Zollkontrollen gibt, sind die Fahrgäste in den Korridorzügen von der kostenpflichtigen Beantragung polnischer Visa befreit. Dennoch wird das Verfahren wegen der Vielzahl zu beachtender Vorschriften – so ist es beispielsweise zunächst verboten, die Abteilfenster zu öffnen – sowie der Kontrollen vor und nach der Verplombung nicht nur aus zeitlichen und psychologischen Gründen vielfach als Belastung empfunden.

- Straßenverkehr :
- (Stettin –) Lauenburg i. Pom. – Danzig – Tiegenhof – Elbing (– Königsberg)
- (Berlin –) Schlochau – Tczew (Dirschau) – Marienburg (– Königsberg) mit
Abzweigungen von Tczew (Dirschau) nach Danzig und nach Tiegenhof – Elbing.

Für die Benutzung der Transitstraßen ist bei einem polnischen Konsulat ein Durchreisevisum für 1,60 RM zu erwerben. Dazu wird an der Grenze eine Straßenbenutzungsgebühr von 5 Zl für Autos und 3 Zl für Motorräder und für die Benutzung der Weichselbrücke bei Trzew (Dirschau) eine Maut von 0,30 Zl erhoben. Erlaubt ist die Mitnahme von 1.000 RM (bei Fahrten nach Danzig 240 RM als Kreditbrief).

Arge Danzig, Rundschreiben 240, Seite 2461.


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Added: 28/06/2013
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