>> Ereignisse im Jahre 1939
[Anton Auffenberg]
Da die Urmarken der beiden hohen Werte in der Reichsdruckerei gedruckt worden waren, war Nachschub nicht so schnell zu beschaffen. Sicher hat man nun noch schnell zusammengekratzt, was noch zusammenzukratzen war. Aber auch diese Menge hat den Bedarf wohl zunächst nicht decken können.
Die ganze Situation war unerfreulich. Die Bekanntgabe über die Gültigkeit dieser Marken auch im Reich erfolgte mehr als 3 Wochen später. Es ist zu vermuten, dass eine solche Maßnahme zunächst überhaupt nicht vorgesehen war. linst auf „Druck interessierter Kreise" wurde diese Aktion angeschoben. Auch das ist ein Beweis, dass es eine Danziger Ausgabe war.
Die Behandlung dieser Ausgabe im Michel- Spezial ist nun völlig unlogisch. Sie ist als Ausgabe der Reichspost katalogisiert. Ausgabetag 28.9.1939. Als letzten Absatz findet man den Hinweis: „MiNr 716-729 konnten ab 21.10.1939 auch im gesamten Gebiet der Deutschen Reichspost verwendet werden".
Ein nachdenkender Leser fragt sich doch sofort: Wieso „auch"'' Wo konnten sie denn noch verwendet werden? Und was geschah mit dieser Ausgabe in der Zwischenzeit von gut 3 Wochen? Keine Antwort!
Auch unter Danzig sucht man zum Zeitpunkt Herbst 1939 vergeblich nach Hinweisen auf diese Ausgabe. Lediglich nach der Hakenkreuzserie, wo man aber einen solchen Hinweis gar nicht vermuten würde, ist der Satz zu finden: „Mit Aufdruck neuer Werte und „Deutsches Reich" siehe Deutsches Reich MiNr. Da nicht nur Hakenkreuzwerte überdruckt wurden und die neuen Wertaufdrucke gerade nicht auf Hakenkreuzmarken vorkommen, muss man diesen Satz wohl auf alle Überdruckmarken beziehen. Der Satz müsste auch richtig lauten: „Mit Aufdruck Deutsches Reich und teilweise neuer Werte siehe...".
In einem Kommentar zur „Verordnung der Überleitung der Post- und Telegraphenverwaltung der bisherigen Freien Stadt Danzig auf das Deutsche Reich (Deutsche Reichspost)" schreibt Oberpostrat F. Richter vom Reichspostministerium in der Zeitschrift Die Deutsche Post Nr. 44/1939:
„Im Gebiet der bisherigen Freien Stadt Danzig gelten zunächst sowohl die Danziger Wertzeichen (mit Überdruck) als auch die beiden anlässlich der Rückkehr Danzigs ins Reich von der Deutschen Reichspost herausgegebenen Sondermarken. Vom I. Januar 1940 an werden in Danzig die gleichen Postwertzeichen gelten wie im übrigen Reich".
Hier wird sehr deutlich unterschieden zwischen Danziger Marken und denen der Deutschen Reichs- post. Der Fachmann vom zuständigen Ministerium müsste es eigentlich wissen!
Man kann auch nicht die Worte „Danziger Wertzeichen" dahingehend interpretieren, dass ja die Urmarken Danziger Ausgaben waren. Denn dann hätte die Klammer „(mit Überdruck)** keinen Sinn, weil sie nur die Marken näher erklärt.
In diesem Beitrag ist auch die Aussage über die allgemeine Gültigkeit reichsdeutscher Marken in Danzig interessant. Sie wird mit dem 1. Januar 1940 angegeben, was sehr spät erscheint. Herr Hulkenberg hat Aufzeichnungen über die Abstempelungen reichsdeutscher Marken in Danzig und bestätigt auf dieser Grundlage dieses Datum. Allerdings hat es solche Abstempelungen schon früher gegeben. Sie kommen vorzugsweise auf Blanko- Karten mit der 3 Pfennig-Marke Hindenburg vor und dienten der Erlangung bestimmter Stempelabdrucke (z.B. der aptierten KSBo-Stempel). Man wird wohl seitens der Post hier ein Auge zugedrückt haben, weil ja keine weitere Gegenleistung zu erbringen war.
Die Frage, warum die reichsdeutschen Marken allgemein erst ab 1. Januar 1940 in Danzig gültig waren, liegt vermutlich im fiskalischen Bereich begründet, wie im Artikel von Oberpostrat Richter nachzulesen ist. Das Vermögen der Danziger Post- verwaltung gehörte der Freien Stadt Danzig. während das Vermögen der Deutschen Reichspost als Sondervermögen der Reichspost selbst gehörte. Es müsste also zunächst in mühevoller Arbeit das Vermögen der Danziger PTV ermittelt werden, um es dann in das Sondermögen der Reichspost einzubringen.
Herr Richter schreibt hierzu:
„Der Reichspostminister wurde ermächtigt, den Übergang des der Post- und Telegraphenverwaltung der bisherigen Freien Stadt Danzig dienenden Vermögens zum linde des jetzt laufenden Rechnungsjahres mit Wirkung zum 1. Januar 1940 zu regeln...
Wohl um in den Arbeitsgang dieser Vermögensermittlung nicht noch weitere Schwierigkeiten einzubauen. wurde die Gültigkeit reichsdeutscher Marken auch in Danzig ebenfalls auf den Zeitpunkt des Vermögensüberganges 1. Januar 1940 gesetzt.
Das war nun eine lange Abhandlung. Die komplexe Materie, die eigentlich noch gar nicht richtig erforscht ist, muss aber einmal aufgearbeitet werden. Sicher sind wir hiermit noch nicht am Ziel angelangt. Deshalb ist jede weitere Stellungnahme wichtig, vor allem aber sind zeitgenössische Beiträge sehr wertvoll. Und: Hier fehlt etwas im Michel! Wer zu diesen Themen noch etwas „lagern" hat. möge sich bitte melden.
Arge Danzig, Rundschreiben 201, 4. Quartal 2003, Seite 1331.
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Added: 19/07/2007
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