Nach Auskunft der Stiftung Sächsische Gedenkstätten befand sich Herta Pasternack seit 1934 in verschiedenen psychiatrischen Anstalten. Sie gehörte zur Gruppe von mehreren hundert Patienten aus Danzig, die am 22. Juli 1941 im Rahmen der „Aktion T4“ nach Sachsen verlegt wurden. Ein Teil der Verlegten kam unmittelbar in die Tötungsanstalt Pirna-Sonnenstein und wurde dort ermordet. Herta Pasternack wurde jedoch zunächst in die Zwischenanstalt Arnsdorf bei Dresden verlegt. Diese diente als Sammelanstalt für die Tötungsanstalt und sollte eine bessere Steuerung der Transporte ermöglichen. Weil die zentrale Krankenmordaktion am 24. August 1941 auf Weisung Hitlers abgebrochen wurde, kam sie nicht mehr nach Pirna. Da bis auf Einzelfälle keine Rückverlegungen erfolgten, verblieben die Menschen in den Zwischenanstalten. Dort wurden sie als „Durchgangskranke“ und Patienten zweiter Klasse behandelt und erhielten nur eine unzureichende Ernährung und Pflege.
Am 7. Januar 1942 wurde Herta Pasternack von Arnsdorf nach Großschweidnitz bei Löbau gebracht. Diese Anstalt entwickelte sich zu einer Tötungsanstalt; allerdings wurden die Menschen dort nicht durch Giftgas, sondern durch überdosierte Medikamente und gezielte Unterernährung ermordet. Bereits in den Monaten nach dem Abbruch der zentralen Krankenmorde stieg die Sterblichkeitsrate unter den „Durchgangskranken“ massiv an; fast die Hälfte der Patienten war bis Jahresende 1941 verstorben. Dieses Schicksal teilten die Anfang 1942 aus den übrigen sächsischen Zwischenanstalten dorthin verlegten Menschen wie Herta Pasternack. Sie wurde in der Patientenakte als bettlägerig, arbeitsunfähig und aggressiv geschildert. Dies entsprach den Kriterien, nach denen in Großschweidnitz gemordet wurde. Die angegebene offizielle Todesursache „Allgemeine Körperschwäche“ ist eine Umschreibung für die gezielte Unterernährung.
Brief der Verwaltung Volkspflege Danzig – Geisteskrankenfürsorge – vom 2. März 1942
an das Amtsgericht in Danzig zur Übertragung des Barvermögens der verstorbenen Herta Pasternack.
„Gemäß §27 der Fürsorgepflichtverordnung erhebe ich Anspruch auf das Barvermögen der Herta Pasternack. Pasternack befand sich seit April 1934 ununterbrochen in Anstaltspflege. Die Kosten, die tägl. 3,50 RM betrugen, sind vom Städt. Sozialamt getragen worden. Zur Deckung dieser Kosten könnte nur die Rente der Kranken in Höhe von 24,40 mtl. verwendet werden. Ich bitte daher um Übersendung des Sparkassenbuches Nr. 53148 über 43,97 RM.“
Postkarte vom 12. März 1942 von der Landesheil - und Pflegeanstalt Grosßchweidnitz
an Herrn Fritz Sander in Danzig-Oliva zum Tod des Pfleglings Herta Pasternack
Arge Danzig, Rundschreiben 268, 3. Quartal 2020, Seite 3528
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Added: 23/11/2020
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