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INFLA-Signierpraxis bei Belegen: Prüfgebiet „Freie Stadt Danzig“
[Dr. Irmin-Rudolf Jahn]
>> Nach langer Diskussion im BPP – die INFLA-Prüfer wollten ihre individuell gestalteten Namenszeichen nur mit dem Zusatz „BPP“ versehen lassen – hatte Präsident Dr. Arno Debo ein Machtwort gesprochen: Ab 1973 erhielten alle Prüfer einheitlich gestaltete Namenszeichen, die auch mit schwarzer Stempelfarbe abzuschlagen waren. Die INFLA-Prüfer setzten das Namenszeichen weiterhin neben die Frankatur.
Schüler hatte sein neues Zeichen aber nur kurz im Einsatz: Nach einer Information aus dem BPP-Archiv benötigte er bereits 1977 Ersatz. Sein zweites Zeichen unterscheidet sich deutlich erkennbar vom ersten (s. INFLA-Band 62, Seite 249). Seine Prüftätigkeit währte 27 Jahre. In dieser Zeitspanne hatte sich an den Regeln der Prüfzeichensetzung bei Bedarfsbelegen nichts Grundsätzliches geändert. Der nachstehende Passus aus der Prüfordnung vom März 1982 (INFLA-Archiv) mag zum Vergleich mit obigem Zitat aus der PO von 1953 dienen.
Signierung von Ganzstücken.
Bedarfsbriefe erhalten neben der besten Marke des Ganzstückes das Namenssignum des Prüfers sowie rückseitig den Stempel "Einwandfrei / Infla Berlin" ; letzterer ist kein Qualitätskennzeichen. Die Qualität wird auf Verlangen in einem Attest ausgedrückt.
Sammlerbriefe (ein eng auszulegender Begriff) erhalten das Namenssignum links unten auf die Vorderseite des Ganzstückes und keinen Stempel "Einwandfrei / Infla Berlin".
Fälschungen erhalten die Kennzeichnung "Falschung".
In zweifelhaften Fällen ist das Urteil von mindenstens drei in der Prüfstelle mitarbeitenden Prüfern einzuholen und wird erst nach völliger Übereinstimmung nach vorstehenden Richtlinien signiert. Bedarfsbriefe mit offensichtlich unrichtigem Portosatz oder Datum erhalten rückseitig zusätzlich den handschriftlichen Vermerk "Fehlporto" oder "Fehldatum".
Als Gerhard Schüler 1981 überraschend verstarb, war der von ihm geschulte Karl Kniep, ein geborener Danziger, bereits seit drei Jahren INFLA-Prüfer.
Nachfolgend wird nun ein von Kniep geprüfter Beleg gezeigt. Der einfache Bedarfsbrief trägt die INFLA-typische Signatur: Namenszeichen unterhalb der Marken und Zierstempel rückseitig. Der Leser erkennt darin sofort die Prüfzeichenanordnung, wie sie identisch auch der von Prof. Dr. Klein besprochene hochwertige Beleg aufweist.
Es ist ein für Außenstehende gelegentlich wohl irritierendes Faktum, dass die INFLA-Prüfordnung bei der Kennzeichnung von Bedarfsbelegen zwischen einfachen und seltenen Stücken keinen Unterschied machte. Zur Dokumentation von besonderem Material bot die INFLA-Prüfstelle vor 1945 und auch wieder ab 1954 die Registrierung in Seltenheitsverzeichnissen mit Foto-Bescheinigung an. Wegen der zusätzlichen Kosten wurde diese Möglichkeit allerdings nur in begrenztem Umfang genutzt.
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Arge Danzig, Rundschreiben 236, Seite 2345.
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Added: 12/07/2012
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