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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 188 - 3. Quartar 2000 » Provozierende Ansichten eines Danzig-Sammlers

Prof. Dr. U. E. Klein: Provozierende Ansichten eines Danzig-Sammlers

>> 5 Netzprovisorien (Mi.-Nr. 26-31, 41-46)

Die Tabelle 2 ist von links nach rechts zu lesen. Der allerunterste Block mit der Bezeichnung "schwarz" ganz links am Rand gibt wieder, dass in Wirklichkeit drei verschiedene schwarze Farben für die Netzprovisorien mit dem Aufdruck "Mark 1 Mark" und "10 Mark 10" benutzt wurden, anfänglich nämlich in Wirklichkeit feinpunktiertes Dunkelgrün, dann ein homogenes Grün und zuletzt ein Schwarz, das man besser als Bräunlich-homogen bezeichnen sollte und das häufig auch für den Tageszeitungsdruck, weil es billig ist, benutzt wird. Wichtig ist, dass der größte Teil des Sammeltopfes Mi.-Nr. 41 III (alle Marken "Mark 1 Mark", die ohne grünen oder lila Netzunterdruck gefunden werden) eigentlich Mi.-Nr. 26 II heißen sollte, denn diese Marken wurden regulär ausgegeben und sind daher häufig und preiswert. Wenn eine Mi.-Nr. 41 III selten einmal doch noch ein wenig Netzreste hatte, so war es lila! Mikroskopisch ist die Einordnung also sicher möglich, philatelistisch bisher für die Mi.-Nr. 26 II nur bei Stempeldaten zwischen 20.08.20 und 31.10.20, also vor der Ausgabe der späteren lila Netzprovisorien am 01.11.20, möglich.

Die oberste Block in Tabelle 2 ist auch noch interessant. Zuerst werden Marken mit dem Aufdruck Normal-Blau für die zunächst verwendetete Druckfarbe genannt, dann in der Mitte mit dem Begriff Spät-Blau und ziemlich am Ende, also rechts, als Schaumig-Blau. Danach wurde die Mi.-Nr. 28 I und II während des Kleinen Innendienstes das erste Mal mit Normalblau und das zweite Mal nach dem Kleinen Innendienst mit Spätblau bedruckt. Die Mi.-Nr. 43 I und II kam nur mit Spätblau zur Ausgabe, die Flugpostprovisorien Mi.-Nr. 50 und 52 erhielten ein wieder neues Blau, das sog. Schaumig-Blau, das auch die letzten Sternprovisorien, nämlich die Mi.-Nr. 16 und 20 ziert. Dann war die blaue Aufdruckepisode bei Sauer's zu Ende, sieht man von der Mi.-Nr. 72 vom 06.05.21 ab. Diese Marke erhielt einen wieder anderen, hier nicht näher zu beschreibenden blauen Aufdruck. Ist die Logik der Farbeinsätze nicht verblüffend ? Der ganze Aufwand diente aber einem anderen Zweck, wie Sie sich schon denken können. Es war bis vor wenigen Jahren unklar, wie die inzwischen echten Probedrucke Mi.-Nr. 32 P, 34 P2 und 35 P3 einzuordnen waren.

Schüler hielt sie für Ruberg-Fälschungen, Kniep war unsicher, ich schließlich fand, dass sie von Platte IV stammten und die Farbe Rot, der die 32 P entsprach, auch den Mi.-Nrn. 30 I + II und 45 I+II eigen war. Diese Druckfarbe war also in der Druckerei Sauer bis hierher, bis zum Zeitpunkt dieser Probedrucke oder besser Archivdrucke, vorrätig geblieben. Die grüne Farbe der Mi.-Nrn. 35 P3 und 37 P3 sowie das Schwarz der Mi.-Nr. 34 P2 wa-ren dagegen neu, hatten also nicht überdauert. Die Untersuchungen sind zweifellos ein Triumpf der Farbenmikroskopie. Essig in den Wein bedeutet aber heute, dass es sich sicher nicht um Probedrucke von Marken am Anfang einer Serie handelt, sondern um Ent-wicklungsprodukte am Ende einer Ahnenreihe, also bestenfalls Anfertigungen für das Postmuseum. Ebensogut kann es sich auch um so genannte „Kanal" -Marken handeln, wie Schüler sie nannte, weil sie illegal angefertigt wurden und auf für die Druckerei Sauer nicht ganz unüblichen dunklen Wegen in die Hände von Sammlern gelangten.

Zur Vervollständigung der Tabelle 2 sind noch zwei Anmerkungen notwendig:

Verschiedentlich wurde früher erwähnt, dass es mehrere Auflagen der Mi.-Nr. 18, kenntlich an verschiedenen Arten der Aufdruckfarbe Grün, gibt. Es handelt sich aber trotz verschiedener Schattierungen, die durch schnelles oder langsames Trocknen der Oberflächen in den nach dem Druck mehr oder weniger luftig übereinander gestapelten Bögen entstanden, nur um eine einheitlich zusammengesetzte Druckfarbe!

Die Aufdruckfarbe der Mi.-Nr. 19 ist in der Tabelle 2 nicht aufgeführt. Sie wurde nur bei dieser Marke benutzt und wird hier daher nicht weiter verfolgt.

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Rundschreiben 188, Literaturbeilage 996, 15. Juni 2000, Seite 14.


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Added: 22/11/2015
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