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Auch das ist ein ‚zeitgerechter Stempelabschlag’
[Martin Jenrich, Tel: 030-9914166, eMail: martin.jenrich@web.de]

Auf den ersten Blick ergibt sich die Frage:
‚DANZIG* 1 h’ auf einer losen Marke MiNr. 192 als „zeitgerechter Stempelabschlag“ – geht das?

Der Satz MiNr. 181 – 192 nimmt eine Sonderstellung insofern ein, als die MiNr. 181 – 188 am 31.10.23 an die Schalter kamen, also noch zur Inflationszeit, die MiNr. 189 – 192 aber erst am 5.11.23, also nach der Inflationszeit. Insgesamt war der Satz bis 28.2.1927 gültig.

Ich telefonierte deshalb mit dem Danzigprüfer Rüdiger Soecknick. Er erklärte mir, dass der Stempel ‚DANZIG * 1 h’ ohne Ausbruch auf einer Marke, die am 5. November 1923 am Postschalter vorlag (also nach der Inflationszeit) als „zeitgerecht“ geprüft wird.

Mit dem nebenstehenden Ausbruch gab es diesen Stempel allerdings erst ab 5.1.24; der wäre dann auf der o. a. Marke mit dem Datum 5.11.23 „nicht zeitgerecht“.

Frage nicht, was der Verein für Dich tun kann, sondern frage, was DU für den Verein tun kannst.

Arge Danzig, Rundschreiben 251, 2. Quartal 2016, Seite 2878.


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Added: 23/06/2016
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