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Gallery » Verzeichnis der Bücherei der Post- und Telegraphenverwaltung » Bestimmungen über die Benutzung der Bücherei der Post- und Telegraphenverwaltung

 

Bestimmungen, 1925 

über die Benutzung der Bücherei der Post- und Telegraphenverwaltung der Freien Stadt Danzig.

1.
Die Beamten der Verkehrsanstalten haben die Zeitschristen oder Werke, welche sie aus der Bücherei zu beziehen wünschen, dem Vorsteher zu bezeichnen. Dieser sührt die Bestellung aus und sorgt demnächst für die Rücksendung. Bevor die Rücksendung erfolgt, muß der Vorsteher der Verkehrsanstalt zur Bermeidnng häufiger Hin- und Hersendungen sich versichern, ob ein anderer Beamter oder Unterbeamter dasselbe Buch etwa zu benuzen wünscht. Als Umlaufsdauer sind bezüglich der Zeitschriften 1 Woche für das Heft, und bezüglich eines jeden Bandes der Werke 4 Wochen für jeden Leser bestimmt. Jedes Werk ist spätestens nach 3 Monaten an die Bücherei zurückzusenden.

2.
Die Verkehrsanstalten bestellen die gewünschten Bücher mittels besonderer Bestellbücher, welche unter Umschlag und mit der Aufschrist „Bestellbuch für Werte der Bücherei" an die Post- und Telegraphenverwaltung einzureichen sind. Die Bestellbücher werden auch bei der Rücksendung der Werke an die PTV benutzt und sind in diesem Zwecke mit einer besonderen Spalte versehen.

3.
Behuds Sammlung von Bestellungen haben die Vorsteher der Verkehrsanstalten die Bestellbücher unter Beifügung der Bücherverzeichnisse, mindestens monatlich einmal, unter den Beamten in Umlauf zu sezen.


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Added: 28/07/2025
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