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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 216 - 3. Quartal 2007 » Der Michelkatalog und die Abschiedsserie

>> Die Abschiedsserie von 1939 und die Einführung deutscher Postwertzeichen in der Freien Stadt Danzig

>>  7.  Der Michelkatalog und die Abschiedsserie

1. November 1939 im Großdeutschen Reich zur Freimachung zugelassen und sind demzufolge unter Deutsches Reich aufgeführt worden.“

Bemerkenswert ist der Gebrauch von zwei Daten für die Gültigkeit der Abschiedsserie im Altreich. Nur Schaffrath schenkt dieser Sache Aufmerksamkeit. Er meint, daß das überall genannte Datum 21. Oktober 1939 nicht stimmen kann und meint, daß der 1. November korrekter sei. Schaffrath greift zurück auf die Veröffentlichung der Amtsverfügung am 1. November. In dieser Verfügung machte der Reichspostminister u. a. auch die Verordnung vom 20. Oktober bekannt. Der Danzigredakteur ist vom 1.11.1939 ausgegangen, weil der Deutschlandredakteur sich durch die auch dort genannte Verfügung des 20. Oktober leiten ließ. Diese wurde einen Tag später im Gesetzblatt Nr. 207 vom 21.10.1939 veröffentlicht und hat also Rechtsgültigkeit ab dem 22. Oktober. Dieses letzte Datum kann laut Schaffrath nur stimmen, wenn das Reichspostministerium termingemäß in einem Mitteilungsblatt nicht nur die Postämter, sondern auch das Publikum informiert hat. Das ist aber nach Schaffrath nicht geschehen. Übrigens wird in dieser Verordnung von 20.10.1939 nichts über die Abschiedsserie gesagt.

Die am 1. November publizierte Mitteilung des Postministers (Kapitel 4, Seite 3) besagt mit dem Wort fortan, daß ab dem 1. November 1939 die Abschiedsserie auch im Deutschen Reich Gültigkeit besaß, aber es besagt nicht, daß die Postwertzeichen auch wirklich in Berlin zu haben waren. In derselben Mitteilung sagt der Minister: „Bestellungen können bereits jetzt an die Versandstelle gerichtet werden. Die Auslieferung wird erfolgen, sobald die Marken bereitgestellt sind.“ Das weist m. E. darauf hin, daß die Postwertzeichen erst noch aus Danzig eintreffen sollten und folglich am 1. November nicht erhältlich waren. Dieses Datum 1.11.1939 ist auch rein theoretisch gut möglich. Das Datum 21.10. ist völlig falsch. Schließlich schreibt Grönke am 15.11.1939 an einen seiner Kunden: “...20.000 Satz sind an den Sammlerschalter Berlin geliefert“ (Auffenberg 2003).

Bemerkenswert ist noch eine Mitteilung in einer Werbung des Schaubek-Neuheiten-dienstes von 1939: "Es ist dieselbe Abschiedsserie eines Postgebietes, wie wir sie z. B. von Bayern, Württemberg usw. kennen. Die Alben und Kataloge werden diese Marken unter Deutsches Reich registrieren, und es bedarf keiner Erläuterung, daß durch den dadurch bedingten Bedarf auch der Preis schnell steigen wird …..". So etwas ist natürlich Unsinn! Die Abschiedsserien von Bayern und Württemberg waren ausschließlich in diesen beiden Ländern gültig, die spätere Aufdruckserie von Bayern dagegen war ab dem ersten Ausgabetag in ganz Deutschland gültig. Man bekommt den Eindruck, daß Michel ein offenes Ohr für die Albenhersteller hat. Diese waren mehr interessiert an Extras für das Sammelgebiet Deutschland statt eines Satzes in einem soeben abgeschlossenen Sam-melgebiet. Denn die Michelmitteilung „Die früher als Nr. 308 bis 321 gemeldeten Marken waren ab 1. November 1939 im Großdeutschen Reich zur Freimachung zugelassen und sind demzufolge unter Deutsches Reich aufgeführt worden“ überzeugt nicht.

Die Nachkriegskataloge von Michel sind in dieser Beziehung auch nicht deutlicher. Im Deutschlandteil wurde jedenfalls bis 1968 noch vermerkt, daß der Verkauf der Abschiedsserie bis 31.10.1939 nur in Danzig war und ab 21.10.1939 der Satz auch im ganzen Gebiet der Deutschen Reichspost zu verwenden war. Mindestens ab 1982 bis 2005 besagt der Spezialkatalog nur noch, daß dieser Satz ab 21.10.1939 auch im gesamten Gebiet der Deutschen Reichspost verwendet werden konnte. Außerdem wird seit 1982 behauptet, daß die Serie in zwei Auflagen ausgegeben worden ist. Wichtige Informationen, z. B. daß diese Postwertzeichen schon ab 28.9.1939 in Danzig zu haben waren und nur von dort aus ab 1.10.1939 Frankaturgültigkeit besaßen, werden nicht erwähnt. Auch das früher korrekt gemeldete Gültigkeitsdatum vom 1. November hat man weggelassen.

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Rundschreiben 216, Literaturbeilage 99, 15. Juni 2007, Seite 15.


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Added: 23/05/2008
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