>> Zwei Briefe mit Einlieferungsgebühr
Einschreiben vom 18.4.38 nach Kraköw (Polen)
erforderliches Porto (ab 1.9.1923 nach Polen wie nach Deutschland):
Brief über 20 g 50 P + Einschr.-Gebühr 30 P + Einlieferungsgebühr 20 P = 1 G
Der Brief ist also portogerecht. Warum er aber von einem Danzig-Prüfer den Infla-Zier-stempel erhielt, ist mir nicht erklärlich.
Der Brief nach Polen wurde im Auslands-PA Danzig 5 um 13 Uhr abgestempelt. Warum wurde aber zu dieser Zeit eine Einlieferungsgebühr verlangt? Ein Blick in den ewigen Kalender bringt Gewissheit: Der 18. April 1938 war der Ostermontag und damit in Danzig ein Feiertag. Der abgeschlagene blauviolette Stempel ist im Band 3 der Wolffschen Kataloge auf S. 107 unter der Nr. 121 zu finden.
An den Postämtern Danzig 1, Danzig 5 und Zoppot konnte außerhalb der normalen Öffnungszeiten Post aufgegeben werden, doch die dort verwendeten Einlieferungsgebühr-Stempel sind nicht einheitlich gestaltet (s. Wolff Band 3, S. 106-107).
Eine LP-Beförderung wurde vom Absender nicht verlangt, und so wurde der Brief mit der Bahn befördert. Er kam schon am nächsten Tag, dem 19.IV.38, in Kraköw an.
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Arge Danzig, Rundschreiben 257, 4. Quartal 2017, Seite 3093.
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Added: 11/11/2017
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