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Gallery » Rundschreiben 242 - 1. Quartal 2014 » Protestierter Wechsel

Historisches, Sachbeiträge und  Berichte : 

Protestierter Wechsel von 1930


[Reinhard Kanzog, Tel. 089-3567711]

Protestierter Wechsel als Danziger Orts-Einschreiben vom 19.3.1930

Was ist das, ein „Protestierter Wechsel“?
Die Danziger Post bot als Dienstleistung den sogen. Postauftrag an, d. h. sie übernahm auf Antrag und gegen entspr. Gebühr die Aufgabe, Geldforderungen einzutreiben. Eine Sonderform des Postauftrags war der „Protestierte Wechsel“. Zahlte der Schuldner nicht, wurde darüber vom Postbeamten eine Protesturkunde angefertigt, mit dem Dienstsiegel versehen und dem Auftraggeber zusammen mit dem protestierten Wechsel als Einschreiben übersandt. Der Auftraggeber war nun im Besitz eines vollstreckbaren Titels als Voraussetzung für einen Rückgriff gegen den Bezogenen. Es wurde dann ein Gerichtsvollzieher beauftragt, das Geld einzuziehen.

Das Porto des oben abgebildeten Wechselprotests setzt sich aus der Gebühr für den Protest (2 G), dem Briefporto für einen Ortsbrief (10 P), der Einschreibgebühr (20 P) und einer Vorzeigegebühr (5 P) zusammen. Der Gesamtbetrag von 2,35 G – mit Nachportomarken dokumentiert - ist vom Adressaten zu tragen und wird vom Briefträger eingezogen. Verklebt sind Portomarken der MiNr. 30, 33 und 37 (2x).


Ein Wechsel ist ein Wertpapier, das eine unbedingte Zahlungsanweisung des Ausstellers an den Bezogenen enthält, an jenen oder einen Dritten zu einem bestimmten Zeitpunkt an einem bestimmten Ort eine bestimmte Geldsumme zu zahlen.

Quelle: Lit.-Nr. 998


Arge Danzig, Rundschreiben 242, Seite 2529.


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Added: 02/06/2014
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