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Gallery » Rundschreiben 242 - 1. Quartal 2014 » Es geht uns um den Leitweg


Ergänzungen zum „Interessanten Beleg“ des RS 241
[Thomas Metz, Tel. 06252-5569, E-mail: KHTh.Metz@t-online.de und
Hans–Joachim Düsterwald, Tel. 0591-73232; E-Mail: jo.duesterwald@t-online.de]

Es geht uns um den Leitweg.
Auch solche Spätauflieferungen bekamen den LP–Stempel von Danzig 5, wobei sich die Frage ergibt, warum zu so später Stunde eigentlich keine Späteinlieferungsgebühr in Höhe von 20 P erhoben wurde? Bei Einschreiben  war das üblich.

Zwecks Zeitgewinn gab man den Brief dem Nachtzug Marienburg–Berlin mit. Das Bahnpostamt wird den Brief zu Berlin C 2 gebracht haben, und dort hätte eigentlich ein Transitstempel abgeschlagen werden müssen; jedoch sind Durchrutscher bekannt.

Den weiteren Weg des Briefes kann man dem Amtsblatt der Deutschen Reichspost, Luftpostliste Ausgabe August/September 1938, gültig bis 1. Oktober 1938, entnehmen.

Unter Nr. 8 ist zu lesen, dass dieser Beleg der Linie Marseille–Kongo–Madagaskar zuzuführen ist via PA  BERLIN SW 11. Dieses PA hat zu entscheiden, ob die Beförderung auf dem Luftweg oder mit der Eisenbahn nach Paris oder Marseille zu erfolgen hat, falls der Absender keinen besonderen Leitvermerk notiert hat. (Dabei denken wir an Ortsangaben wie z. B. Danzig–Berlin–Paris–Marseille–Afrika und nicht an irgendeine “exotische“ Französische Fluggesellschaft, wie auf dem Brief notiert ist.)

Zum Flug Berlin–Hannover–Köln reichte es nicht: Abflug Berlin–Tempelhof nach Paris um 23.30 Uhr.  Also wurde die schnellste Möglichkeit genommen: D–Zug nach Paris. Der Brief kam wohl morgens am 7.9.38 in Paris an.  Nebenbei: Auch der Flug Berlin–Stuttgart–Genf–Marseille wäre nicht erreichbar gewesen: Abflug 6.50 Uhr – und vorher musste ja diese Post aus Danzig sortiert werden. Ab Paris gab es um 8.15 Uhr die LP-Linie Nr. 158 Paris–Lyon–Orange–Marseille mit Ankunft in Marseille um 11.10 Uhr. Der „Interessante Beleg“ hätte zu dieser Zeit auch bequem per D–Zug ab Berlin (am 7.9.38 morgens) am 8.9.38 in Marseille sein können.

Die Postler in Paris waren recht nachlässig in Sachen Transitstempel; jedenfalls wurde der Brief zum Flug Paris–Marseille umgeladen. Ankunfts– bzw. Transitstempel MARSEILLE AVION (der „Bruder“ des uns bekannten PARIS  AVION). Hier musste entschieden werden, wie es am besten weitergehen könnte.

In „ Luftpost Danzig“ (H.-J. Düsterwald, 2009) kann man unter Kennungen der Fluggesellschaften nachlesen:

RAA = R?gie Air Afrique: französischer Flugdienst für die französischen Kolonien  „Afrique Occidentale Francaise“ – tätig von 1934 bis 1939 und

UA = Union Aéromaritime: französische Fluggesellschaft, gegr. 1934; französischer Flugdienst in Afrika; 1954 umfirmiert in l´Union aéromaritime de transports (U.A.T.) United Airlines Inc.

Unser Beleg wurde wohl mit einem Flugzeug der LP–Linie Nr. 8 (gemeinsam betrieben von SABENA, Brüssel & RAA mit Sitz in Paris) befördert.

Der Brief war am 8.9.1938 in Marseille – ein Donnerstag. Immer sonntags flog die LP-Linie Nr. 8 die Route Marseille-Niamey (Niger) mit Zwischenlandungen in Oran (Algerien)–Colomb Béchar–El Gol?a–Aoulef–Reggan (also am 11.9.38). In Südalgerien erfolgte dann noch am Montag (12.9.1938) der Weiterflug  nach Gao (Franz. Sudan). Erst am Dienstag (13.9.1938) wurde nach Niamey (Niger) weitergeflogen. Von hier gab es am gleichen Tag einen Anschluß nach Kandi (Dahomey) und weiter nach Cotonou (Dahomey). Von dort flog man am nächsten Tag nach Duala (Kamerun). Folglich war der „Interessante Beleg“ am 14.9.38 schnellstmöglich an seinem Ziel in Afrika angekommen.

Porto: 2. Gewichtsstufe = 65 P + LP (bis 25g) = 65 P nach Henn im Jahre 1937 (wohl auch 1938 gültig). Es erfolgte eventuell wegen später Stunde eine Fehlberechnung in Höhe von minus 5 P. Niemanden störte dies auf dem langen Transportweg.

Mit der Ausforschung des etwas komplizierten Transportwegs dieses Briefes ist es wirklich ein interessanter Beleg, auch wenn er nicht mit AEROMARITIME geflogen wurde.

Wer hat noch weitere solche interessanten Belege? Um Vorlage von Kopien wird gebeten.

Arge Danzig, Rundschreiben 242, Seite 2549.


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Added: 02/06/2014
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