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Gallery » Arge Danzig, Rundschreiben 223 - 2. Quartal 2009 » Anlage zur Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. für das Prüfgebiet - Freie Stadt Danzig

Anlage zur Prüfordnung des Bundes Philatelistischer Prüfer e. V. für das Prüfgebiet - 'Freie Stadt Danzig'

4. Signierung.
Für bestimmte Ausgaben, deren zeitgerechte Verwendung kaum oder gar nicht möglich war, wie z. B. Michel Nr. 47-49, A 124, 124 Z, 154 Y, Dienst 24 P, 32 X, kann bei Echtheit von Marke bzw. Aufdruck auch bei nicht zeitgerechter oder rückdatierter Entwertung eine entsprechende Attestierung erfolgen. Eine zusätzliche Signierung erfolgt nicht.

d) Die Kennzeichnung von Farben, Typen und Abarten erfolgt durch Typen-Stempel.

5. Farben, Typen und Abarten.
Die Farbnuancen vieler Marken des Prüfgebietes können in Farbreihen geordnet werden. Dabei zeichnen sich die 'billigen' Nuancen (in der Regel) durch eine sehr große Spannbreite aus im Gegensatz zu den 'teueren' Nuancen. Darüber hinaus tragen meist noch andere, den Farbeindruck nicht direkt betreffende Kriterien, zur Unterscheidung der katalogisierten Farben bei.

Da im Grenzbereich von Farben eine unterschiedliche Beurteilung durch verschiedene Prüfer oder beim gleichen Prüfer bei zeitlich unterschiedlicher Betrachtung nicht völlig auszuschließen ist, ist die Zuordnung zu einer entsprechenden Farbe immer subjektiv. Eine objektive Nachprüfung im Farbgrenzbereich ist nicht möglich. Abweichende Bestimmungsergebnisse der Prüfer im Farbgrenzbereich stellen daher keinen Mangel der Prüfung dar.

Marken ohne Unterdruck werden zusätzlich zum Namenssignum mit dem Typenstempel 'F' gekennzeichnet. Marken mit nur teilweise fehlendem Unterdruck, bzw. verwaschene oder verfärbte Marken werden nicht gesondert signiert.

Weitergehende Feststellungen, wie z. B. nicht katalogisierte Unterarten und Abarten sowie Feldmerkmale erfolgen nur auf gesonderte Vereinbarung. In diesen Fällen ist es dem Prüfer freigestellt, ob er eine Signierung bzw. Attestierung/Befundung vornimmt. Dies bedeutet jedoch nicht, dass solche Feststellungen daher im MICHEL-Katalog erfasst werden müssen.

6. Für die Signierung verwendete Typen-Stempel.
X und Y. bzw. Wz 2X, Wz 2Y, Wz 3X, Wz 3Y, Wz 4, Wz 5 für unterschiedliche Wasserzeichen(lagen),
I, II usw. für Plattenfehler und für Unterdrucktypen,
a bis c für Farbtönungsunterschiede,
F für Marken ohne Unterdruck,
x und y für Papiersorten,
D für Rollenzähnung.
Auch weitere Signaturen mit Abkürzungen entsprechen den im Michel-Katalog gewählten Bezeichnungen.

7. Prüfvergütung.
Die Vergütung wird nach der Prüfordnung des BPP berechnet. Für Marken der Inflationszeit unter einem Katalogpreis von € 10,00 wird ein Mindestentgelt von € 0,50 je Stempelprüfung bzw. Farb- oder Typenbestimmung erhoben. Für besonders zeitintensive Bearbeitung kann ein angemessener Zuschlag erhoben werden.

Arge Danzig, Rundschreiben 223, Seite 1924.


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Added: 19/07/2009
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