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Ungenügende Frankierung
Martin Jenrich, Tel. 030-9914166, martin.jenrich@web.de

Geschäftspapiere vom 24.4.20 nach Berlin

Tarifperiode 1.10.1919 – 5.5.1920: bis 250 g → 20 Pf.

Der Brief wurde mit dem Porto einer Drucksache bis 50 g verschickt. Wie aber auf der Adress-Seite vermerkt, handelt es sich um Geschäftspapiere. Das benötigte Porto betrug 20 Pf., wie oben vermerkt. Demzufolge wurden 15 Pf. zu wenig verklebt.
Das Strafporto (auch Nachporto genannt) im Deutschen Reich errechnete sich als das Doppelte des fehlenden Portos, also 30 Pf. - wie auf der Briefvorderseite mit Blaustift vermerkt. Der Adressat verweigerte aber des Nachportos die Annahme des Briefes. Dieser wurde deshalb nach Danzig zurückgeschickt.
Da es zu dieser Zeit noch keine Nachporto-Marken gab (erst ab 1.10.1922), wurde nach Rückkehr des Briefes aus Berlin der Einkreis-Portostempel DANZIG 1. k ohne Datum abgeschlagen, um die 30 Pf. beim Absender einziehen zu können.

Dieser Stempel, als Nach-portostempel verwendet, ist seltener als der Nachporto-Stempel DANZIG * 1 a ohne Datum.

Wolff Bd. 1 - - Seite 2-20, Nr. 055.0
Wolff Bd. 1 - - Seite 2-06, Nr. 011.1



Arge Danzig, Rundschreiben 267, 2. Quartal 2020, Seite 3497.


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Added: 03/09/2020
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